Öko-Versprechen von Baufirmen genau prüfen Wirbt eine Baufirma damit, nur umweltfreundliche Materialien zu verwenden, so sollte die Aussage mit Vorsicht zur Kenntnis genommen werden. Es gebe bei dieser allgemeinen Aussage wenig Chancen auf Wiedergutmachung, wenn im Haus später doch in geringen Mengen Schadstoffe entdeckt werden. Das teilt die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen (LBS) in Berlin unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg mit (Az.: 3 U 66/97). Im verhandelten Fall hatte eine Baufirma im Prospekt damit geworben, nur umweltfreundliche Baumaterialien einzusetzen. Ein Käufer verließ sich auf diese Auskunft. Nach Fertigstellung des Gebäudes wurde jedoch eine leichte Formaldehydausdünstung gemessen, die aber unterhalb der Grenzwerte des Bundesgesundheitsamtes lag. Der Bauherr konnte sich mit seinen Forderungen nach Gewährleistung vor Gericht nicht durchsetzen. Die Richter entschieden, dass in dem Prospekt niemals die Rede davon gewesen sei, dass formaldehydfrei gebaut werde. Der allgemeine Ausdruck «umweltfreundliche Materialien» erfülle nicht die Voraussetzung einer Zusicherung im rechtlichen Sinne. Außerdem begründeten Zusagen im Prospekt, der kein Vertragsbestandteil sei, keine Gewährleistungspflichten, so das OLG. → Portal Bauen → Rubrik Leben/Recht Datum: | 3. 4. 2001 | Quelle: | dpa / web.de |
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