Neue Lösemittelverordnung soll Umwelt entlasten Das Bundeskabinett hat am 04. April den Entwurf zu einer Lösemittelverordnung beschlossen. Damit soll die EU-Lösemittelrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Umweltminister Jürgen Trittin erwartet aufgrund der Verordnung eine Verringerung der Lösemittel-Emissionen um etwa 20 Prozent in den nächsten sechs Jahren. Die meisten Lösemittel gehören zu den flüchtigen organische Verbindungen (VOC), die wesentlich an der Bildung des bodennahen Ozons beteiligt sind. Damit sind sie mitverantwortlich für den Sommersmog. Bevor die Verordnung in Kraft tritt, muss der Bundesrat jedoch noch zustimmen. Durch das Gesetz werden die Betreiber von Anlagen künftig verpflichtet, die Menge der entweichenden flüchtigen organischen Verbindungen zu begrenzen. Die Verordnung schreibt ferner die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten für Abgase vor. Dies betrifft sowohl die Abgase über Schornsteine und Abgasleitungen als auch die diffusen Abgase, die über Fenster, Türen und Lüftungsysteme entweichen. Als Alternative zur Überprüfung und Einhaltung von Grenzwerten können sich die Anlagenbetreiber auch verbindlich dazu verpflichten, den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in ihren Lösemitteln soweit zu verringern, dass ein mindestens gleichwertiges Ergebnis erzielt wird. Datum: | 5. 4. 2001 | Quelle: | BMU | Autor: | Wieland Welsch, Thomas Nowak |
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