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Kältemittel Chlordifluormethan (R 22) seit 1. Januar 2000 verboten

Seit dem 1. Januar 2000 ist es in Deutschland verboten, das Kältemittel Chlordifluormethan (R 22) in Verkehr zu bringen oder zu verwenden. Dies gilt auch für Stoffgemische, in denen R 22 enthalten ist. Auch dürfen keine R 22 enthaltenden Geräte und Anlagen mehr produziert und von den Herstellern in Verkehr gebracht werden. Allerdings dürfen Zwischenhändler oder andere "Nichthersteller" Geräte, die R 22 enthalten und die vor dem 1.1.2000 hergestellt wurden, auch weiterhin verkaufen. Lagerbestände können also abgebaut werden. In Anlagen und Geräten, die vor dem 1.1.2000 hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, kann R 22 auch weiterhin verwendet werden. Diese Übergangsregelung gilt, bis das Gerät oder die Anlage außer Betrieb genommen wird oder solange, bis Ersatzkältemittel mit geringerem Ozonabbaupotenzial nach dem Stand der Technik einsetzt werden können. Diese sind vom Umweltbundesamt bekanntzugeben. R 22 gehört zu den teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) und schädigt die Ozonschicht. Es wird vor allem in Gewerbe und Industrie eingesetzt, zum Beispiel als Kältemittel in den Frischhalte- und Kühltruhen von Supermärkten oder in Anlagen zur Raumklimatisierung. In Haushaltskühl- und -gefriergeräten sowie den Klimaanlagen von Pkw und anderen Fahrzeugen werden andere Kältemittel benutzt. Nachdem Mitte der 90erJahre bereits die Verwendung vollhalogenierter FCKW verboten wurde, werden mit dem Verbot von R 22 weitere Regelungen der FCKW-Halon-Verbotsverordnung vom 6. Mai 1991 umgesetzt. 
 
Derzeit liegen nicht für alle Anwendungsbereiche ausreichende Erfahrungen für eine Umrüstung bestehender Kälteanlagen mit R 22 vor. Eine Bekanntgabe von Ersatzkältemitteln für R 22 durch das Umweltbundesamt ist deshalb bisher noch nicht erfolgt. Einen ersten Überblick zum Ersatz des Kältemittels R 22 in bestehenden Anlagen gibt eine Studie des Umweltbundesamtes, die in der Reihe UBA-TEXTE als Nr. 34/98 veröffentlicht wurde. Da inzwischen der Stand des Wissens und der Technik deutlich vorangeschritten ist, wird der Text im Jahr 2000 aktualisiert. 
 
Für weitere Informationen zur bisherigen Verwendung von R 22 und über die derzeit zur Verfügung stehenden Ersatzstoffe kann die Broschüre "Ausstieg aus der Verwendung des H-FCKW Kältemittels R 22 in Kälte- und Klimaanlagen" kostenlos beim Zentralen Antwortdienst des Umweltbundesamtes (ZAD), 
Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Fax: 030/8903-2912, bestellt werden. 
 
Berlin, den 29.12.1999
 

 

Datum:19. 12. 1999
Quelle:Umweltbundesamt
Weitere Informationen
(http://www.umweltbundesamt.de)

 

 




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