Ohne Bebauungsplan keine Genehmigung für Wohnhaus am Ortsrand (dpa) - Der Bau eines Wohnhauses am Ortsrand darf ohne Bebauungsplan nicht genehmigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Flächennutzungsplan für diesen Bereich eine Wohnbaufläche vorsieht, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil (VerwG Koblenz, Az.: 1 K 3412/00). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Grundstückseigentümers ab. Der Kläger wollte auf einem Grundstück am Ortsrand ein Einfamilienhaus errichten. Da für diesen Bereich aber kein Bebauungsplan bestand, legte die Baubehörde den Antrag des Klägers auf Eis. Nach einem Jahr erhob dieser schließlich Klage. Das Verwaltungsgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, das Bauvorhaben des Klägers würde die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen und wahrscheinlich eine «unerwünschte Nachfolgebebauung» auf den Nachbargrundstücken auslösen. Das Grundstück des Klägers werde daher erst bebaubar, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstelle und damit rechtsverbindlich zu erkennen gebe, dass sie auch in diesem Bereich eine Wohnbebauung wolle. → Portal Bauen → Rubrik Leben/Recht Datum: | 18. 5. 2001 | Quelle: | Anwalt-Suchservice |
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