Biomasse-Verordnung tritt in Kraft Mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 28. Juni die Biomasse-Verordnung in Kraft getreten. Mit diesem Schritt, der die gesetzlichen Konditionen für eine Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz und Pflanzenabfällen regelt, wird ein Investitionsstau von mehreren Milliarden Mark aufgelöst. Bundesinnenminister Jürgen Trittin verwies darauf, dass dadurch Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum und im Maschinenbau geschaffen würden. Die Verordnung geht auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Frühjahr 2000 zurück. Darin ist geregelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Anwendung kommen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Biomasse einzuhalten sind. Der Bundesrat hatte der Biomasse-Verordnung am 11. Mai, der Bundestag am 1. Juni dieses Jahres zugestimmt. Für Strom aus Biomasse erhalten die Betreiber dieser Anlagen je nach Leistung zwischen 17 und 20 Pfennig pro Kilowattstunde. Bioenergie lässt sich durch Verbrennungs- und Vergärungsanlagen, Dampf- und Gasturbinen sowie Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellen erzeugen. Unterdessen hatten sich Bundesregierung und Wirtschaft bereits am 26. Juni auf eine weitere Vereinbarung zum Klimaschutz geeinigt. Dabei hat sich die Wirtschaft in einer Selbstverpflichtung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung bekannt. Diese Verpflichtung soll von einem Fördergesetz flankiert werden, das zum 1. Januar 2002 in Kraft treten soll. |