Weiterer Schritt zum Schutz der Ozonschicht Die Bundesregierung hat am 04. Juli die Ratifizierung von Änderungen des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht auf den Weg gebracht. Das 1987 geschlossene Protokoll regelt den Umgang mit Stoffen, die die Ozonschicht schädigen. Es gab das Signal zum weltweiten Ausstieg aus Produktion und Verwendung der Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Bei den Änderungen handelt es sich um weitere Produktions- und Handelsbeschränkungen. Die Ozonschicht schützt die Menschen vor den schädlichen UV-Strahlen der Sonne. Eine Zunahme dieser Strahlen an der Erdoberfläche führt zum Anstieg der Hautkrebsrate. Der Abbau der Ozonschicht hat über dem Südpol, aber auch über der nördlichen Halbkugel, Besorgnis erregende Ausmaße angenommen. Die Änderungen des Montrealer Protokolls waren im Dezember 1999 in Peking von der elften Vertragsstaatenkonferenz beschlossen worden. Künftig dürfen die Industrieländer keinen H-FCKW-Handel mit Ländern, die nicht Vertragsstaat des Montrealer Protokolls sind, betreiben und müssen ab 2004 die Herstellung von H-FCKW (FCKW-Ersatzstoff) einfrieren. Für die Entwicklungsländer ist vereinbart, 2005 zu 50 Prozent aus Halon (Feuerlöschmittel) auszusteigen, ab 2010 ganz auf FCKW zu verzichten und die Herstellung von H-FCKW im Jahr 2016 einzustellen. Erstmals wird im Montrealer Protokoll auch der Stoff Bromchlormethan geregelt, der als Lösungsmittel in industriellen Prozessen, aber auch als Feuerlöschmittel eingesetzt wird. Die Änderungen des Protokolls sind in der EU aufgrund einer Verordnung bereits zum 1. Oktober 2000 in Kraft getreten. In den Industrieländern wurde die FCKW-Produktion 1996 eingestellt, in der EU bereits 1995. Die Entwicklungsländer mussten die Herstellung von FCKW im letzten Jahr einfrieren. Um ihnen den FCKW-Ausstieg zu erleichtern, wurde der "Multilaterale Fonds" eingerichtet. Für 2000 bis 2002 stellen die Industrieländer 475,7 Mio. US-Dollar zur Verfügung. Deutschland hat in diesem Jahr den Vorsitz im höchsten Gremium des Fonds. Die Änderungen des Montrealer Protokolls müssen noch vom Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Damit die Änderungen international wirksam werden können, ist die Ratifikation von mindestens 20 Staaten erforderlich. Datum: | 10. 7. 2001 | Quelle: | BMU |
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