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Diphenylmethan-4,4"-diisocyanat

 Gruppe:  Cyanate/Isocyanate
 CAS-Nr.:  101-68-8
 Formel:  C15H10N2O2
Synonyme:  
4,4"-Methylendiphenyldiisocyanat
Isonate
MDI
Methylendiphenylendiisocyanat
Beschreibung:  MDI ist in reiner Form ein kristalliner, gelblicher bis weißer Feststoff, mit einem für Isocyanate verhältnismäßig niedrigem Dampfdruck. Monomeres MDI ist ein Gemisch der 4,4"-, 2,4"- und 2,2"-Isomere.  
Als Polymer-MDI werden Stoffgemische bezeichnet, die einen höheren Anteil an mehrkernigem (>2) Polyisocyanat haben. 
Davon zu unterscheiden sind MDI-Präpolymere, die als oligomere Zwischenstufen der Isocyanat-Polyaddition aufzufassen sind. Diese werden häufig wie MDI zur Polyurethanproduktion eingesetzt (Reaktionsharze). 
Polymer-MDI und MDI-Präpolymere sind braune Flüssigkeiten unterschiedlichster Zusammensetzungen mit muffigem Geruch. Die Handelswaren enthalten in vielen Fällen Zusatzstoffe, die auf die weitere Verwendung abgestimmt sind. 
 
Siedepunkt: 230°C
Verwendung:  Der Anwendungsbereich für Polyurethane ist sehr vielfältig: Hart- und Weichschaumstoffe (z.B. Automobil-, Möbelbranche, Kühlgeräte), Spanplattenherstellung, Dämmplatten, Montageschäume, Vorstriche und Klebstoffe.
Gesundheitsgefährdung:  
Bei Geruchswahrnehmung kann Stoff schon in gesundheitsgefährdender Konzentration vorliegen
Beschwerden können auch erst nach Stunden oder Tagen auftreten.
Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.
Gefahr der Sensibilisierung
Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
Kann Allergien hervorrufen
Kann die Atemwege, Verdauungswege und Augen reizen: z.B. Brennen, Kratzen
Kann zu Bronchitis führen
Lungenödem
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
Schädigung der Augenhornhaut
Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewusstlosigkeit oder andere Hirnfunktionsstörungen können auftreten.
Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
Sicherheitshinweise:  
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Grenzwert, Richtwerte,  
Einstufungen:  
MAK-Wert: 0,05 mg/m³ bzw. 0,005 ml/m³ (ppm)

 

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