| | Europäische PCB-Richtlinie in Deutschland nicht umgesetzt – EU beschließt Umweltklage Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Grund ist eine Missachtung der Richtlinie über polychlorierte Biphenyle (PCB). Einige Anforderungen dieser Richtlinie wurden bislang noch nicht erfüllt. Österreich muss ebenfalls mit einer Klage rechnen, wenn die Richtlinie in den nächsten zwei Monaten nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wird. Die PCB/PCT-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, für eine Bestandsaufnahme der Geräte mit einem PCB-Gehalt oberhalb eines bestimmten Grenzwertes zu sorgen. Darüber ist es erforderlich, einen Plan zur Entgiftung und Beseitigung der im Bestandsverzeichnis aufgenommenen Geräte und der darin enthaltenen PCB zu erstellen. Auch die Entsorgung von Geräten, die keiner Bestandsaufnahmepflicht unterliegen, muss im wesentlichen geregelt sein. Die Richtlinie gelte für alle Mitgliedsstaaten, denn nur durch eine angemessene Sammlung und sichere Behandlung PCB-haltiger Abfälle können die Chemikalien aus der Umwelt entfernt werden, so die Umweltkommissarin Margot Wallström.
Datum: | 2. 8. 2001 | Quelle: | pressetext.austria | Autor: | bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak |
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