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Hersteller sollen Elektrogeräte künftig kostenlos entsorgen

Das Europaparlament hat jetzt in erster Lesung zwei EU-Richtlinien zugestimmt, die das Ziel haben, die Risiken für Umwelt und Gesundheit zu minimieren, die mit der Beseitigung von Elektroschrott verbunden sind. Bisher gibt es in den meisten Ländern der Europäischen Union keine gesetzliche Regelung für die Entsorgung von alten Elektrogeräten – Deutschland ist hier keine Ausnahme.

EU-weit fallen jährlich mehr als sechs Millionen Tonnen Elektroschrott an, allein in Deutschland 1,8 Millionen Tonnen. Nach Expertenschätzungen wird davon bisher höchstens ein Viertel durch Fachbetriebe entsorgt und bis zum Jahr 2012 soll sich die Flut aus Computern, Handys oder Haartrocknern noch verdoppeln. Viele Elektrogeräte enthalten Schwermetalle und giftige Substanzen wie Blei, Quecksilber oder Polychlorierte Biphenyle (PCB). Andererseits können durch Recycling wertvolle Rohstoffe eingespart werden.

Folgende Neuerungen sind vorgesehen:

  • Der Verbraucher wird Elektrogeräte künftig kostenfrei an den Hersteller zurückgeben können.
  • Ab 2006 sollen Schwermetalle und gefährliche Substanzen bei der Herstellung verboten sein. Spezielle Verwendungen wie beispielsweise Blei als Lötmaterial sollen jedoch weiter zulässig sein.
  • Die Hersteller müssen bereits beim Bau der Geräte die Möglichkeit der umweltgerechten Entsorgung berücksichtigen.
  • Die Hersteller müssen verbindliche Recyclingquoten einhalten: bei großen Haushaltsgeräten eine Verwertungsquote von 80 Prozent und eine Recyclingquote von 75 Prozent, bei elektronischen Geräten wie Computer eine Verwertungsquote von 60 Prozent und eine Recyclingquote von 50 Prozent. Das Europaparlament fordert jedoch weit höhere als diese von der EU-Kommission vorgeschlagenen Quoten, so dass hier noch eine Anhebung möglich ist.
  • Künftig sollen mindestens vier Kilogramm Elektroaltmaterial pro Kopf und Jahr getrennt vom anderen Müll gesammelt werden. Das Europaparlament will die Menge noch auf mindestens sechs Kilogramm hoch setzen. Dabei müssen die Hersteller die Verantwortung nicht nur für neu produzierte Geräte, sondern auch für Altgeräte übernehmen, die schon vor Inkrafttreten der neuen Gesetze hergestellt wurden. Diese Altgeräte sollen von den Unternehmen "gemäß ihrem Marktanteil'' übernommen werden.

Die umweltgerechte Entsorgung soll nach dem Willen des Europaparlament 30 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie verbindlich werden. Die EU-Kommission dagegen schlägt eine Übergangszeit von 5 Jahren vor. Finanzieren wird die Neuerungen im Endeffekt der Verbraucher, da die Industrie den Mehraufwand in den Preis einrechnen wird. Wer die umweltgerechte Entsorgung nicht nutzt, und seinen alten Toaster oder Rechner in den Hausmüll gibt, soll künftig mit empfindlichen Strafen rechnen müssen.
 

 

Datum:18. 5. 2001
Quelle:Stuttgarter Zeitung vom 17.05.2001
Autor:bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak

 




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