Bauen
Bodenbeläge
Dämmstoffe
Farben/Lacke
Holzbaustoffe
Kleber/Montagestoffe
Wohnen
Spielzeug
Reinigungsmittel
Schimmelpilze
Schädlingsbekämpfung
Teppiche Stoffe
Schadstoffe
Asbest
Formaldehyd
Holzschutzmittel
Schimmelpilze
PCB
Leben
Kinder
Lebensmittel
Kfz-Versicherung
Kosmetik
Textilien
Allergien
Allergien allgemein
Hausstauballergie
Kontaktallergie
Nahrungsmittelallergie
Schimmelpilzallergie
Suchen


Links
Bauen, Wohnen
Schadstoffe
Leben, Allergien
Pressearchiv



einfacher
Schimmeltest für Ihre Wohnung


 

Neue Lösemittelverordnung tritt in Kraft

Die von Bundesumweltministerium vorgelegte Lösemittelverordnung ist in Kraft getreten, nachdem der Bundesrat ihr in seiner Sitzung am 22. Juni zugestimmt hatte. Organische Lösemittel sind wichtige Vorläufersubstanzen für die Bildung von Ozon in den unteren Schichten der Atmosphäre und damit für den Sommersmog mitverantwortlich. Die Verordnung wird die Emission dieser Verbindungen um etwa ein Fünftel vermindern.

Mit der Verordnung wird die europäische Lösemittelrichtlinie (Richtlinie 1999/13/EG) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die bundesdeutsche Verordnung sieht jedoch gegenüber der EU-Richtlinie weitergehende Anforderungen vor, die entsprechend dem aktuellen Stand der Technik in Deutschland festgelegt worden sind. Von der Lackierung von Metallen über die Textilreinigung und Druckereien bis zur Produktion von Schuhen oder Arzneimitteln – unter die Verordnung fallen Anlagen, deren jährlicher Lösemittelverbrauch branchenspezifische Schwellenwerte überschreitet. Anlagen zur chemischen Reinigung von Textilien werden unabhängig von der Höhe des Lösemittelverbrauchs erfasst, die Produktion von Schuhen oder die Lackierung von Möbeln dagegen etwa erst ab einem Verbrauch von 5 Tonnen und Druckereien ab einem Verbrauch von 15 Tonnen Lösemittel im Jahr. Bei einigen Anlagenarten wurden in der Verordnung die Schwellenwerte gegenüber der Richtlinie herabgesetzt, so dass auch kleinere Anlagen, die von der EU-Richtlinie nicht erfasst werden, emissionsbegrenzende Anforderungen einhalten müssen.

Die Verordnung schreibt dabei die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten sowohl für die Abgase über Schornsteine und Abgasleitungen als auch für die Abgase, die diffus über Fenster, Türen und Entlüftungen emittiert werden, vor. Als Alternative zur Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte können sich die Betreiber verbindlich dazu verpflichten, den Gehalt an flüchtigen Lösemitteln in den Einsatzstoffen, wie etwa in Lacken, Druckfarben oder Klebstoffen, soweit zu verringern, dass im Vergleich zur Einhaltung der Grenzwerte eine mindestens gleichwertige Emissionsminderung erzielt wird. „Damit erhalten die Betreiber Spielraum für individuelle Lösungen, die kostengünstig und zugleich effektiv sind“, betonte Umweltminister Trittin. Die Neuregelung gilt mit einer Übergangsfrist bis zum Jahre 2007 auch für bereits bestehende Anlagen.

 

 Siehe auch folgende enius-News:
 
  • Neue Lösemittelverordnung soll Umwelt entlasten“ vom 05.04.2001
  • Ozonwerte und Ozonprognosen im Internet“ vom 10.05.2001
  • Hintergrundinformationen zu Sommersmog“ vom 17.05.2000
  •  Siehe auch enius-Schadstoffdatenbank:
     
  • Lösungsmittel
  • Ozon

  •  

     

    Datum:25. 6. 2001
    Quelle:BMU

     




    Home· Kontakt· Impressum· über enius· Partner· AGB· Hilfe· Übersicht
    © 2000-2006 enius
    Alle Angaben ohne Gewähr


    Besuchen Sie das neue Schimmelpilz-Informationsportal!

     


     

    Ingenieurdienstleistungen Schadstoffe, baulicher Brandschutz und kontrollierter Rückbau

    baulicher Brandschutz

    Gebäudeuntersuchung

    Hygieneinspektion

    Projektmanagement

    Sanierungskonzepte

    Sanierungsplanung

     Schadstoffsanierung

    selektiver Rückbau

    Sicherheitskoordinator

    VDI 6022 Special
    Laborleistungen: Materialanalysen, Luftmessungen, Gutachten für Schadstoffe

    Luftmessungen

    Materialanalysen

    Gutachten

    Schimmelpilze Special
    Informationen über die enius

     über enius

     kostenloses Angebot

     Kontakt

     aktueller Newsletter

    Partner

     Hilfe

     Impressum

     Übersicht

     Startseite

     

     


     



    Do-It-Yourself
    Schimmeltest

    einfacher Schimmeltest für 9 Räume, ausführliche Gebrauchsanleitung, Musterauswertung, schnelles Ergebnis

    nur 99 Euro