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EU verschärft Richtlinien für genveränderte Lebensmittel

Die Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Lebensmittel (GV) soll ab 2003 verschärft werden. Der von der EU entlassene Entwurf sieht auch eine genauere Kennzeichnung gentechnisch hergestellter Futtermittel vor. Gentechnisch veränderter Mais musste auch jetzt schon gekennzeichnet werden. Daraus hergestellte Lebensmittel waren ausgenommen, wenn eine gentechnische Veränderung im Endprodukt nicht nachweisbar war. Das zufällige Vorhandensein von genverändertem Material in Lebensmitteln bis zu einem Anteil von einem Prozent wird weiterhin geduldet. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission unterliegt dem Mitentscheidungsverfahren. Das europäische EU-Parlament und der EU-Rat müssen erst zustimmen.

In Zukunft soll durch den Vorschlag aus Brüssel auch auf hochraffiniertem Soja- oder Maisöl stehen, dass es aus gentechnisch veränderten Rohstoffen gewonnen wurde. Auch dann, wenn die Genmanipulation im Öl selbst nicht mehr nachzuweisen ist. „Die Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit sichern ein hohes Niveau an Umwelt- und Gesundheitsschutz. Sie sind daher Wegbereiter für ein brauchbares Kennzeichnungssystem“, so die Umweltkommissarin Margot Wallström.

Ähnliches gilt für gentechnisch veränderte Futtermittel. So wird z.B. vorgeschrieben, dass genverändertes Sojamehl und jedes Mischfuttermittel, das GV-Sojamehl enthält, zu kennzeichnen sind. Dies gilt auch für Maiskleber aus genetisch verändertem Mais. „Zum ersten Mal gibt es klare Regeln für GV-Futtermittel in Europa, die ein wesentlicher Beitrag zur zuverlässigen Information für Landwirte sind, die sie kaufen“, betonte David Byrne, Kommissar für Gesundheits- und Verbraucherschutz.

Durch die neue Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, auf jeder Stufe des Inverkehrbringens von Produkten, Informationen zu übermitteln und aufzubewahren. Die Industrie muss Systeme einrichten, mit denen sich nachvollziehen lässt, wem und von wem GV-Produkte zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sollen fünf Jahre lang aufgehoben werden.

Dass zufällige Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Produkten nicht gekennzeichnet werden müssen, bemängeln Kritiker. Diese Spuren seien bei Anbau, Ernte, Transport genetisch veränderter Organismen unvermeidbar, so die EU. „Dies ist völlig inakzeptabel. Anstatt Maßnahmen gegen diese Verunreinigungen zu treffen, werden sie einfach mit Grenzwerten legalisiert“, so der Gentechnik-Experte von Greenpeace Österreich, Thomas Fertl. Außerdem würden die vorgeschlagenen Grenzwerte nicht für Saatgut gelten. Diese Schlupflöcher gelte es noch zu stopfen, so Fertl. 100 Prozent reine Lebensmittel oder gänzlich reines Saatgut seien nie herstellbar, so der Kommentar aus Brüssel.

 
Siehe auch folgende enius-News:
Rubrik Leben/Lebensmittel

 
Datum:20. 8. 2001
Quelle:pressetext.austria
Weitere Informationen
(http://www.transgen.de)

 




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