| | Bundesamt für Gesundheit warnt vor HautmalereiTemporäre Tattoos können Allergien auslösenDas Schweizer Bundesamt für Gesundheit http://www.bag.admin.ch warnt vor dem schwarzen Henna-Farbstoff, wie er im Sommer oft für Tatoo-ähnliche Hautmalereien verwendet wird, wie sie an Openairs, auf Strassenmärkten oder im Ausland an Stränden angeboten werden. Diese können ein erhebliches Gesundheitsrisiko in sich bergen.
Der schwarze Henna-Farbstoff, so warnen Dermatologen und Allergologen, enthält para-Phenylenediamine (PPD) enthält. PPD könne heftige allergische Reaktionen auslösen und zu bleibenden gesundheitlichen Beinträchtigungen führen. Wenn nach einer temporären "Tätowierung" eine Hautreaktion auftritt, muss ein Hautarzt aufgesucht werden. Im Zweifelsfalle solle man besser auf solche Hautmalereien verzichten.
An einem Treffen im Juni 2005 hat der Fachausschuss für Kosmetikprodukte des Europarates beschlossen, die Bevölkerung über dieses Gesundheitsrisiko durch Hautmalereien aufzuklären. In Fachkreisen ist das Problem seit längerem bekannt. Seit 1999 berichten Dermatologen und Allergologen über eine Häufung von Fällen, bei denen noch zehn Tage nach dem Anbringen von Hautmalerei oder temporärer Tätowierungen, die schwarzes Henna enthalten, Kontaktekzeme auftreten. In einer Zürcher Hautklinik wurden zwischen 2003 und 2004 allein in der ambulanten Abteilung insgesamt zwölf Patienten wegen allergischer Reaktionen auf Henna-"Tätowierungen" mit PPD behandelt.
Bei den fraglichen Produkten handelt es sich um Präparate, die auf die Haut aufgetragen werden. Sie enthalten Henna mit para-Phenylenediamine (PPD). Das PPD sorgt für die schwarze Farbe und beschleunigt das Einfärben der Haut (eine echte Henna-Malerei (Mehndi) dagegen dauert Stunden und ist heller, orange-rot). Diese Hautmalereien werden zwar Henna-"Tätowierungen" genannt, in Wirklichkeit erfolgt aber lediglich eine oberflächliche Bemalung der Haut, die nur einige Tage anhält. Bei den PPD-haltigen Farben handelt es sich um illegale Kosmetika, da in fast allen EU-Mitgliedstaaten wie auch in der Schweiz die Verwendung von PPD ausschliesslich in Haarfärbemitteln zugelassen, sonst aber gesetzlich verboten ist. Die Bemalungen werden oft gleich an Ort und Stelle durchgeführt. Und da es am Strand und auf Strassenmärkten keine Gesundheitsaufsicht gibt, lassen sich die Verkaufskanäle nur schwer kontrollieren.
Das Auftreten von Kontaktekzemen gebe zunehmend Anlass zur Sorge, teilt das BAG mit. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die einmal auf PPD sensibilisiert wurden, müssen auch in ihrem späteren Leben mit gesundheitlichen Folgen rechnen. PPD kann heftige allergische Reaktionen auslösen, die manchmal sofortige ärztliche Behandlung oder gar die Einlieferung ins Krankenhaus erforderlich machen. Die Reaktionen können auch eine Polysensibilisierung nach sich ziehen (insbesondere auf Gummi und textile Farbstoffe). Ein Coiffeur zum Beispiel, der davon betroffen ist, muss den Beruf wechseln. Datum: | 18.07.2005 | Quelle: | PTE | Autor: | PTE |
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