Fertighäuser erfüllen Anforderung der Energieeinsparverordnung längst Zu den Vor- und Nachteilen des von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurfs zur Energieeinsparverordnung erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau, Dirk-Uwe Klaas: “Das 7-Liter-Haus, das Bundesbau- und Bundeswirtschaftsminister jetzt in ihrer Energieeinsparverordnung festschreiben, ist für den Holzfertigbau längst selbstverständlich. Laut Jahresbilanz der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau unterschreiten die Häuser der BDF-Mitgliedsunternehmen die Anforderungen der zur Zeit gültigen Wärmeschutzverordnung um durchschnittlich 25 Prozent. Das heißt, schon heute verbrauchen unsere Häuser im Jahr nur noch ca. 7 Liter Heizenergie pro Quadratmeter. Dieses Niveau will die Bundesregierung mit ihrer jetzt vorgelegten neuen Verordnung offiziell erst Ende 2001 vorschreiben. Das zeigt mal wieder: Der Holzfertigbau ist seiner Zeit weit voraus. Die Häuser der BDF-Mitglieder erreichen höchsten High-Tech-Standard im Baubereich und sind in Sachen umweltfreundliches und energiesparendes Bauen federführend. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau begrüßt den jetzt überarbeiteten Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung ausdrücklich. Nach langem Hin und Her ist es der Bundesregierung jetzt gelungen, einen einfachen und unkomplizierten Gesetzestext vorzulegen. Besonders positiv ist, dass der Gesetzgeber den Einsatz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung goutiert. Allerdings wird das Hauptziel, Energie zu sparen und damit die Umwelt zu entlasten, in manchen Punkten noch nicht optimal erreicht. Kritikpunkte1.) Wir kritisieren vor allem, dass die Anforderungen der heute gültigen Wärmeschutzverordnung in Zukunft unterlaufen werden können. So schreibt die Wärmeschutzverordnung für Außenwände einen Mindest-K-Wert von 0,5 W/m²K vor. Der Entwurf der Energieeinsparverordnung vom Juni 1999 schwächte diese Anforderung bereits ab (0,54 W/m²K). In der jetzigen Fassung wird kein Grenzwert genannt. Das ist ein Rückschritt bei den Anforderungen an die Einzelbauteile. Der BDF hatte in seiner Stellungnahme einen Mindest-K-Wert von 0,3 W/m²K gefordert. 2.) Hinzu kommt, dass nach wie vor keine exakte Berechnung der Wohnfläche in der Verordnung vorgesehen ist. Dadurch wird den Charakteristika der Holzfertigbauweise nicht ausreichend Rechnung getragen. Eine pauschale Umrechnung von Volumen in Nutzfläche, wie dies in der Verordnung festgelegt ist, berücksichtigt weder individuelle Raumhöhen noch bauartbedingte Unterschiede, wie zum Beispiel die Dicke der Wände. 3.) Längst nicht ausreichend sind außerdem die Anforderung zur energetischen Verbesserung von Altbauten. Die Verordnung schreibt vor, Heizkessel, die älter als 22 Jahre sind, nachzurüsten bzw. auszutauschen. Zusätzlich sollen Decken zwischen Wohnraum und nichtbeheizten Dachräumen sowie Rohrleitungen gedämmt werden. Völlig außer Acht gelassen wird dabei, dass der größte Anteil der Wärmeenergie durch ungedämmte monolithische Außenwände verloren geht. Die Holzfertigbaubranche bietet seit Jahren Lösungen zum Nachrüsten von Altbauten an. Dabei werden alle Außenwände mit einem Vollwärmeschutz versehen. Durch diese energetische Aufwertung werden Altbauten in 7-Liter-Häuser verwandelt.
Die von uns aufgeführten Kritikpunkte an der Energieeinsparverordnung müssen im Interesse des bestmöglichen Umweltschutzes in den jetzt beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einmal aufgegriffen werden.”
Datum: | 4. 12. 2000 | Quelle: | Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (Pressemeldung) |
|