Fertighäuser werden aus fabrikmäßig vorgefertigten und genormten Bauteilen hergestellt. Je nach Hersteller sind verschiedene individuelle Möglichkeiten (z.B. Änderung des Grundrisses, Fenster, etc. ) und dadurch eine Einflussnahme auf das Endprodukt möglich. Die Eigenschaften von Fertighäusern lassen sich am besten in einer Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile deutlich machen:
Vorteile | Nachteile |
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Fertighäuser sind enorm schnell aufgebaut und bezugsfertig. Die reine Aufbauzeit liegt bei wenigen Tagen, dazu kommen noch Wartezeiten für die Baustellenanlieferung, Inbetriebnahme von Strom und Wasser u.a.; auf jeden Fall sind die Zeiten für einen konventionellen Bau nicht erreichbar. Die verwendeten Fertigbauteile enthalten wenig Lösemittel, die noch ausgelüftet werden müssen Es wird von Anfang an "trocken" gewohnt, da keine Kleister, Mörtel und Putze mehr trocknen müssen. Da in der Regel "alles-aus-einer-Hand"-Lösungen angeboten werden, sind Zuständigkeits-Streitereien zwischen Beteiligten verschiedener Firmen (vor allem wenn es um krasse Baufehler geht) selten. Aufgrund der Fertigbausweise sind überhaupt weniger Fehler (z.B. Tür geht falsch herum auf, Kabelschlitz vergessen, Entlüftungsschacht zugemauert ...) zu erwarten. Das bestellte Haus wird mit dem Musterhaus, das man meist vorab besichtigt, weitgehend identisch sein. Der Eindruck, den man sich durch solch eine Begehung machen wird, ist sicherlich treffender als die Präsentation von Bauplänen (oder auch "virtuellen Bauten" aus Computerprogrammen). Fertighäuser sind meist preiswerter als Massivhäuser. | Die Mitsprachemöglichkeiten bei der Grundrißgestaltung sind stark eingeschränkt. Änderungswünsche sind nur bedingt möglich. Das gleiche gilt für die Materialauswahl. Die Vorauswahl von Baustoffen, zum Beispiel aus der enius-Kategorie "Holzbaustoffe", ist nur selten möglich. Häufig werden vor allem Spanplatten für die Fertigbauelemente eingesetzt. Hier ist die Gefahr der erhöhten Formaldehydabgabe gegenüber gemauerten Häusern größer. Fertighäuser haben tendenziell eine geringere Haltbarkeit als gemauerte Massivbauten. |
Besonderes Augenmerk ist beim Fertighaus auf den Kaufvertrag und den Umfang der Leistungen zu legen. Prüfen Sie im Vorfeld folgende Punkte:
Kaufvertrag und Bauleistung
Ob Dachgaube, Balkon oder aufwendiger Erker, das alles sind Extras, die im Kaufvertrag gesondert vereinbart werden müssen. Im Festpreis, zu dem Fertighäuser in aller Regel angeboten werden, sind sie nicht enthalten. Was genau geliefert wird, ist in der Bau- und Leistungsbeschreibung festgelegt. Sie ist Teil des Kaufvertrages und muss genau geprüft werden, um böse Überraschungen zu vermeiden. Es sollte genau festgeschrieben werden, von welcher Firma Fliesen, Teppiche und Heizung bezogen werden. Lassen Sie sich nicht auf vage Formulierungen wie „deutsche Spitzenfliesen“ oder „hochwertige Teppiche“ ein.
Bemusterung
Die Innenausstattung von der Badewanne bis zur Fliese, von den Küchenarmaturen bis zur Farbe von Teppich und Tapete wird bei der sogenannten Bemusterung festgelegt. Ein Problem: Die Bemusterung findet in der Regel erst Wochen nach der Vertragsunterzeichnung statt. Wenn möglich, sollte die Bemusterung mit der Vertragsunterzeichnung zusammen gelegt werden. Ist dies nicht möglich, heißt es aufpassen, denn die Bemusterung ist für den Anbieter die letzte Gelegenheit, Ihnen alles mögliche zu verkaufen, was Sie im Grunde genommen gar nicht haben wollen und was den Preis hochtreibt.
Bauabnahme
Nur wenige Wochen vergehen zwischen dem Aufstellen des Hauses und der Fertigstellung des Innenausbaus. Ob Elektriker, Heizungsbauer und Sanitärinstallateure gut gearbeitet haben, wird bei einem gewöhnlichen Haus bei der Bauabnahme festgestellt und aufgeschrieben. Auch beim Fertighaus ist eine förmliche Bauabnahme, bei der schriftlich alle Probleme festgehalten werden, nötig. Diese sollte gemeinsam mit der Baufirma und, wenn möglich, einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden.
Gewährleistung
Wenn der Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit geworden ist und die Mühen des Einzugs vorbei sind, dann heißt es genießen. Doch manchmal, und leider nicht sehr selten, gibt es Ärger. Bauschäden treten auf. Dann ist es wichtig, dass die Gewährleistungsfrist nicht zu knapp bemessen ist. Die Anbieter bieten häufig nur zwei Jahre an, man sollte jedoch auf fünf Jahre, wie auch im BGB vorgesehen, bestehen.