Zulassung des Pflanzenschutzmittels Plantomycin ausgesetzt Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA, Braunschweig) hat angeordnet, die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Plantomycin, das als Wirkstoff das Antibiotikum Streptomycin enthält, ruhen zu lassen. Damit ist das Pflanzenschutzmittel ab sofort nicht mehr verkehrsfähig. Plantomycin dient im Erwerbsobstanbau und im Bereich Ziergehölze zur Bekämpfung des Feuerbrandes, einer bakteriellen Erkrankung. Die Anwendung durfte ausschließlich nach Warndienstaufruf durch die zuständige Behörde und unter Einhaltung strenger Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Zeit der Obstblüte erfolgen. Die Anordnung für das Ruhen der Zulassung erfolgte nach der Vorlage von Unterlagen mit neuen Erkenntnissen über Untersuchungen von Honig auf Streptomycin-Rückstände. Über weitere Schritte, um eine Belastung des Honigs mit dem Plantomycin-Wirkstoff auszuschließen, wird die BBA nach Prüfung der Unterlagen entscheiden. |