Bundesregierung beschließt Strahlenschutzverordnung Die Bundesregierung hat am 14. März die neue Strahlenschutzverordnung beschlossen. Künftig werden die Grenzwerte für die zulässige radioaktive Belastung gesenkt. Erstmals wird bundesweit einheitlich geregelt, wann und unter welchen Umständen Stoffe aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung freigegeben werden dürfen. Gleichzeitig werden neuere europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Ein Kernstück der Novelle, die noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, ist die deutliche Absenkung der Grenzwerte für die zulässige Jahresdosis an radioaktiver Strahlung, beispielsweise bei der medizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe. Die zulässige Jahresdosis für die Bevölkerung soll von 1,5 auf 1 Millisievert abgesenkt werden. Für Personen, die beruflich radioaktiver Strahlung ausgesetzt sind, soll der Grenzwert von 50 auf 20 Millisievert reduziert werden. Neu ist auch die Ausdehnung des Strahlenschutzes auf natürliche Strahlungsquellen. Fluggesellschaften werden erstmals zur Ermittlung der Strahlenbelastung ihrer Angestellten verpflichtet, sobald die effektive Dosis im Kalenderjahr 1 Millisievert überschreiten kann. Dieser Wert ist laut Bundesumweltamt schon bei 10 Transatlantikflügen erreicht. Zum Vergleich: Die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland liegt durchschnittlich bei etwa 2,4 Millisievert im Jahr. Darüber hinaus stellt die neue Strahlenschutzverordnung wichtige Schutzanforderungen für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke im Rahmen des Atomausstiegs auf. Die neuen bundeseinheitlichen Vorgaben lösen das bisherige uneinheitliche Einzelfallbezogene Vorgehen der Länder ab. Datum: | 14. 3. 2001 | Quelle: | BMU | Autor: | Wieland Welsch, Thomas Nowak |
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