Schweiz regelt Umgang mit PCB-haltigen Dichtungsmassen Das Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) empfiehlt bei allen Umbau-, Renovierungs- und Rückbauvorhaben das Problem von PCB-haltigen Fugendichtungen abzuklären und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. In der Schweiz wurden von 1955 bis ca. 1975 PCB-haltige Dichtungsmassen zum Ausfüllen von Betonfugen und auch bei der Montage von Fenstern und Türen eingesetzt. Die Freisetzung von PCB aus Dichtungsmassen bei Umbauten wird als besonderes Risiko für Umwelt und Gesundheit eingeschätzt. Vom Bund und Kanton eingesetzte Projektgruppen erarbeiten Beurteilungskritierien für Gebäude mit PCB-haltigen Fugendichtungen. Kantonale Koordinationsstellen stehen den Betroffenen zur Verfügung. Erhärtet sich der PCB-Verdacht, muss eine Fachperson beauftragt werden, die einen Gebäudecheck durchführt und ein Untersuchungskonzept vorschlägt. Die kantonale Koordinationsstelle ist zu benachrichtigen. Besteht die Gefahr, dass jemand mit den kontaminierten Fugendichtungsmassen häufig in Berührung kommt, sind die Fugen mit geeigneten Materialien abzudecken. Die getroffenen Maßnahmen müssen in den Bauakten festgehalten werden, damit bei späteren Arbeiten Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können. Zusammen mit der Koordinationsstelle müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Entsorgung der Abfälle besprochen werden. Eine persönliche Schutzausrüstung und geeignete Werkzeuge sind für die Arbeiten unabdingbar. PCB-haltige Abfälle werden in die Sonderabfallverbrennung gegeben. Datum: | 12. 4. 2001 | Quelle: | pressetext.schweiz | Autor: | bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak |
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