NRW mit neuen Programmen zur rationellen Energienutzung Das Land NRW hat den Gebäude-Check Energie und die REN-Richtlinie 2001 mit interessanten Neuerungen versehen. Das Ziel: Die Programme sollen noch mehr Kundennähe und Effizienz erreichen. Der Gebäude-Check stellt erstmalig die Solartauglichkeit von Gebäuden fest. Er informiert darüber hinaus über Fördermöglichkeiten aus dem neuen Bundesprogramm zur Gebäudesanierung. Dieses löst seit dem 31. März 2001 das ESP-Programm des Landes NRW ab. Seit Februar nimmt Nordrhein-Westfalen wieder Anträge für die Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung entgegen. Grundlage der Förderung ist die novellierte REN-Richtlinie 2001. Bei der neuen Richtlinie liegen die Schwerpunkte bei Photovoltaik- und Bioenergieanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung. Neu im Programm sind Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Niedrigenergiehäusern. Dagegen fördert das Land erstmalig keine Anlagen zur Nutzung von Windenergie mehr. Laut Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport habe die bisherige Anschubförderung bewirkt, dass sich diese Anlagen zwischenzeitlich wirtschaftlich betreiben lassen und keiner besonderen Förderung mehr bedürfen. Windenergieanlagen seien ein Musterbeispiel dafür, wie eine Technik durch marktangepasste Förderung eine selbsttragende Wirtschaftlichkeit erreicht. Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr voraussichtlich 43,5 Mio. DM für die REN-Breitenförderung bereit. Damit will das Land seine bundesweite Führungsposition in der Fotovoltaiktechnik stärken und weitere wichtige Anreize für eine ökologisch ausgerichtete Energiepolitik geben. Antragsformulare und nähere Informationen sind beim Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport erhältlich: Fax: 0211/3843-603 e-Mail: diana.robertz@mswks.nrw.de Internet: http://www.mswks.nrw.de
Datum: | 7. 5. 2001 | Quelle: | Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen | Autor: | bearbeitet von Wieland Welsch |
|