Bauen
Bodenbeläge
Dämmstoffe
Farben/Lacke
Holzbaustoffe
Kleber/Montagestoffe
Wohnen
Spielzeug
Reinigungsmittel
Schimmelpilze
Schädlingsbekämpfung
Teppiche Stoffe
Schadstoffe
Asbest
Formaldehyd
Holzschutzmittel
Schimmelpilze
PCB
Leben
Kinder
Lebensmittel
Kfz-Versicherung
Kosmetik
Textilien
Allergien
Allergien allgemein
Hausstauballergie
Kontaktallergie
Nahrungsmittelallergie
Schimmelpilzallergie
Suchen


Links
Bauen, Wohnen
Schadstoffe
Leben, Allergien
Pressearchiv



einfacher
Schimmeltest für Ihre Wohnung


 

Schimmelpilze in der Wohnung – oft auch ein rechtliches Problem

Schimmel in der Wohnung Wenn sich Schimmelpilze in Ecken, an Wänden oder Einrichtung ausbreiten, kann das zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen. In jedem Fall müssen umgehend Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Doch darüber, wer für den Pilzbefall verantwortlich ist und welche Konsequenzen zu ziehen sind, sind Mieter und Vermieter häufig uneins.

Der Mieter sollte sobald er Schimmelbefall entdeckt, den Mangel dem Vermieter anzeigen. In der Regel ist der Nachweis unproblematisch, da Schimmel und Feuchtigkeit sichtbar sind bzw. gemacht werden können. Manchmal siedelt sich Schimmel auch versteckt an, z.B. hinter der Tapete, Verkleidungen oder an der Rückseite von Einrichtungsgegenständen. Im Zweifelsfall kann ein Test des Hausstaubs oder der Raumluft gesundheitsschädliche Verunreinigungen durch Schimmelpilze und deren Sporen nachweisen.

Macht der Vermieter den Mieter für den Pilzbefall verantwortlich, muss er beweisen, dass der Schaden nicht auf Baumängel wie ungenügende Dämmung, schadhafte Fassade oder aufsteigendes Wasser zurückzuführen ist. Wenn keine Mängel an Bau, Fenstern, Türen und der Heizung erkennbar sind, muss sich der Mieter entlasten. Er hat vorzutragen, wie oft und wie lange er täglich gelüftet hat. Außerdem muß er Angaben zum Heizverhalten machen und darlegen, dass sich die Möblierung der Wohnung nicht nachteilig auf die Mängel auswirkt (zum Beispiel durch zu nahes Heranrücken der Möbel an die Außenwand). Der Mieter hat grundsätzlich sein Wohnverhalten in zumutbarem Umfang dem Zustand der Mietsache anzupassen und durch ausreichendes Heizen und Lüften Schimmelbildung zu verhindern.

Hinweis: Benutzen Sie das Suchfeld auf der enius-Webseite, um nach weiteren Beiträgen zum Thema „Schimmel“ zu recherchieren.
 

 

Datum:6. 7. 2001
Quelle:Ratgeber „Tipps und Tricks für Mieter“ von www.finanztip.de
Autor:bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak

Hier erhalten Sie weitere Informationen über Schimmelpilze, Schimmelpilzmessungen und Schimmelpilzanalysen.




Home· Kontakt· Impressum· über enius· Partner· AGB· Hilfe· Übersicht
© 2000-2006 enius
Alle Angaben ohne Gewähr


Besuchen Sie das neue Schimmelpilz-Informationsportal!

 


 

Ingenieurdienstleistungen Schadstoffe, baulicher Brandschutz und kontrollierter Rückbau

baulicher Brandschutz

Gebäudeuntersuchung

Hygieneinspektion

Projektmanagement

Sanierungskonzepte

Sanierungsplanung

 Schadstoffsanierung

selektiver Rückbau

Sicherheitskoordinator

VDI 6022 Special
Laborleistungen: Materialanalysen, Luftmessungen, Gutachten für Schadstoffe

Luftmessungen

Materialanalysen

Gutachten

Schimmelpilze Special
Informationen über die enius

 über enius

 kostenloses Angebot

 Kontakt

 aktueller Newsletter

Partner

 Hilfe

 Impressum

 Übersicht

 Startseite

 

 


 



Do-It-Yourself
Schimmeltest

einfacher Schimmeltest für 9 Räume, ausführliche Gebrauchsanleitung, Musterauswertung, schnelles Ergebnis

nur 99 Euro