Behörden und Wissenschaftler überwachen freie Gewässer für gesunden Badespaß Die Qualität der Badegewässer in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren ständig verbessert. Laut Bundesumweltamt ist das der erfolgreichen Umsetzung der EG-Richtlinie über die „Qualität der Badegewässer“ von 1976 zu verdanken. Doch nicht immer gewährleistet die Einhaltung der Richt- und Grenzwerte, dass von Badegewässern kein Gesundheitsrisiko ausgeht. Erkrankungen sind nicht vollständig auszuschließen, wie etwa leichte, einige Tage dauernde und ohne Behandlung von selbst ausheilende Durchfallerkrankungen. Grund genug um aufmerksam zu bleiben, so das Bundesumweltamt. Offizielle Badegebiete werden in Deutschland von den Länderbehörden überwacht. Dabei sind Richt- und Grenzwerte für bestimmte chemische Verbindungen und für bestimmte Bakterien einzuhalten, damit das Erkrankungsrisiko möglichst klein bleibt. Die Sichttiefe muss mindestens einen Meter betragen. Die Untersuchung einer Badestelle erfolgt 14 Tage vor Beginn der Badesaison und danach mehrmals während der gesamten Badesaison. Die Ergebnisse der wasserhygienischen Untersuchungen werden am Ende jeder Badesaison von den Ländern über das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium an die Europäische Kommission weitergeleitet. Dort erfolgt die Qualitätseinstufung der Badestellen. Die Europäische Kommission gibt jeweils im Mai den Bericht über die „Qualität der Badegewässer“ aus der Badesaison des Vorjahres heraus. Unter der Adresse http://europa.eu.int/water/water-bathing/index_en.html ist er im Internet abrufbar. Die Europäische Kommission erarbeitet zur Zeit zusammen mit Experten der Mitgliedsstaaten eine Neufassung der Badegewässerrichtlinie. In der Diskussion sind zum Beispiel strengere Grenzwerte für mikrobielle Verunreinigungen – in Anlehnung an den Entwurf der Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Freizeitgewässer. Das Bundesumweltministerium fördert Untersuchungen zu Gesundheitsstörungen durch Baden in freien Gewässern (Universität Kiel) und zur Erfassung des Erkrankungsrisikos beim Baden in fäkal belasteten Gewässern (Universität Tübingen). Das Umweltbundesamt führt im Auftrag der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Europäischen Union und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eigene experimentelle Forschungsarbeiten zur Gefährdung durch Blaualgen und deren Überwachung durch. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten werden auch in die Diskussion über die neue Badegewässerrichtlinie einfließen. Einen ergänzenden Bericht „Die Badesaison hat begonnen – wie sicher sind unsere Badegewässer“ finden Sie im Umweltmedizinischen Informationsdienst Nr. 3/2001 sowie im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de/umid/3-01/index.htm. Siehe auch folgende enius-News: „Badegewässer: langsam, aber sicher sauberer“ vom 12.06.2001 „Frühwarnsystem für giftige Algenblüten in Badegewässern“ vom 20.03.2001 |