| | Anorganische Salze | | Als Schadstoffe im Wohnbereich treten anorganische Salze hauptsächlich als Bestandteil von Holzschutzmitteln in Erscheinung. Es handelt sich um Salze und Salzgemische der Schwermetalle Chrom und Kupfer sowie Arsen-, Bor- und Fluorsalze. Diese Verbindungen sind wasserlöslich, nicht flüchtig und stark giftig.
Gesundheitsgefährdung Da anorganische Salze nicht flüchtig sind, haben sie für die Schadstoffbelastung der Innenraumluft nur eine untergeordnete Bedeutung. Gesundheitsschäden können deshalb vor allem durch Verschlucken oder Hautkontakt auftreten. Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten:
Arsen-Salze haben sich beim Menschen als eindeutig krebserregend erwiesen. Es sind starke Gewässergifte. Der Einsatz von Arsen-Salzen in Holzschutzmitteln ist seit 1993 grundsätzlich verboten.
Kupfersalze können Verätzungen der Augen, Haut, Atemwege und Verdauungswege verursachen. Es kann Erbrechen mit Bauchschmerzen und Blutdruckabfall auftreten. Kupfersalze sind zum Teil starke Gewässergifte.
Borsalze sind für den Menschen praktisch ungiftig.
Chromsalze wirken beim Menschen in Form von einatembaren Nebeln und Stäuben krebserzeugend. Sie können Augen, Atemwege und Haut verätzen und verursachen schlecht heilende Wunden.
Fluorsalze können Augen, Atemwege, Verdauungswege und Haut verätzen. Sie können Schäden an Leber, Nieren, Zähnen, Knochen und beim Stoffwechsel verursachen. | | Verwendung Für die Schadstoffbelastung im Wohnbereich ist vor allem die Verwendung anorganischer Gase in Holzschutzmitteln von Bedeutung.
|
|