EU-Kommission will Etikettierungspflicht für Lebensmittel verschärfen Die EU-Kommission will die Vorschriften zur Etikettierung von Lebensmitteln verschärfen. Mit dem am 6. September eingebrachten Vorschlag sollen insbesondere Allergiker besser vor Gesundheitsrisiken geschützt und Verbraucher über alle Zutaten des Produkts informiert werden. Derzeit müssen Bestandteile von Zutaten auf dem Etikett nicht genannt werden, wenn deren Anteil am Endprodukt unter 25 Prozent liegt (25-Prozent-Regel). „Die Angabe aller Inhaltsstoffe auf dem Etikett sorgt für völlige Transparenz und kann das Vertrauen der Verbraucher nur fördern“, erklärte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar David Byrne. Die 25-Prozent-Regel ist Teil der mehr als 20 Jahre alten EG-Regelung und bezweckte, das Verzeichnis der Zutaten nicht übermäßig lang werden zu lassen. Die damals eingeführte Richtlinie sei auf der Annahme begründet, dass der Verbraucher die Zusammensetzung von Produkten wie Marmelade grundsätzlich kenne, erläuterte die Kommission. Mittlerweile sei die Lebensmittelherstellung komplizierter geworden und der Verbrauch von Fertignahrungsmitteln gestiegen. In den vergangenen Jahren wurde seitens der Verbraucher wiederholt der Wunsch geäußert, besser über Lebensmittel und deren Zusammensetzung informiert zu werden. Die Länge der Zutatenliste auf der Etikettierung sei dabei unwesentlich. Für Allergiker ist die genaue Zusammensetzung eines Produktes besonders wichtig, da Allergene nicht nur chronische Krankheiten sondern auch lebensbedrohliche Reaktionen wie Asthma oder einen allergischen Schock hervorrufen können. Bis heute gibt es keine Garantie, das ein Lebensmittel frei von allergieauslösenden Zutaten ist. Aus diesem Grund sollen auf dem Etikett alle als potenzielle Allergene bekannten Zutaten wie Eier, Soja und Milch gesondert aufgeführt werden. Die überarbeitete Kennzeichnungsregelung soll nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, damit Unternehmen die Etikettierung ihrer Produkte an die neue Vorschrift anpassen können. Der Vorschlag bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrats.
Datum: | 7. 9. 2001 | Quelle: | pte | Autor: | bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak |
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