Elektrosmog - Läuft das Fass bald über? Viele Menschen registrieren besorgt die lawinenartige Vermehrung von Strahlungsquellen elektromagnetischer Felder. Mikrowellenherde, Mobil- und Schnurlostelefone, Babyfone, Einbruchsicherungen, Fernsehgeräte und Computer-Monitore gehören zur Grundausstattung in den Haushalten; im öffentlichen Raum strahlen Rundfunk- und Fernsehsender, Wireless Local Loops als Direktanbindung der Telefonkunden über Funk, Funkfeuer für die Flugsicherung, Richtfunk- und Radaranlagen. Selbst die Sonne trägt zu dem bei, was gemeinhin als "Elektrosmog" bezeichnet wird: Sie wirft neben dem sichtbaren Licht und den angrenzenden infraroten und ultravioletten Spektralanteilen auch hochfrequente Strahlung im Bereich von 3 bis 300 GHz auf die Erde, dies allerdings mit der sehr geringer Intensität von weniger als 10 Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/m2). Die "Grundkonzentration" der Emission von Haushaltsgeräten bewegt sich vergleichsweise in der Größenordnung von einigen Dutzend µW/m² und liegt damit nach heutigem Erkenntnisstand im grünen Bereich. Dies gilt aber eigentlich nur für die Betrachtung eines einzelnen Geräts. Stein des Anstoßes ist der flächendeckende Ausbau des Mobilfunks, der zudem aus Wettbewerbsgründen in Mehrfachnetzen mit Sendeanlagen konkurrierender Betreiber erfolgt. Deren Basisstationen überdecken insbesondere dicht besiedelte Regionen feinmaschig mit Abständen bis hinunter zu hundert Metern und funken in den Frequenzbereichen 905 bis 959 MHz (GSM-900, D-Netz) und 1710 bis 1880 MHz (DCS-1800, E-Netz). Anders als die ebenfalls flächendeckende Versorgung der UKW- und Fernsehsender, deren Sendetürme im Abstand von einigen zehn Kilometern Leistungen von bis zu 500 000 Watt im Frequenzbereich 86 bis 107 MHz (UKW) und 170 bis 600 MHz (VHF, UHF) abstrahlen und in der unmittelbaren Umgebung zu einer starken Exposition der Bevölkerung mit elektromagnetischen Feldern führen (die Feldstärke nimmt umgekehrt proportional mit der Entfernung ab), stützt sich der Mobilfunk auf viele kleine Funkzellen mit schwachen Sendern. Die Sendeleistung der Basisstationen liegt zwischen fünf und 40 Watt, die der Handys bei zwei Watt (GSM-900) beziehungsweise 0,5 W (DCS-1800). Thermische Wirkung von Elektrosmog ist derzeit Handlungsgrundlage Nach der herrschenden Meinung sind für die hochfrequenten Felder nur thermische Wirkungen auf den menschlichen Organismus wissenschaftlich einwandfrei belegt. Hochfrequenzfelder im Bereich von 1 MHz bis 10 GHz (Frequenzbereich von Geräten der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik) dringen in exponierte Gewebe ein und erwärmen diese durch Energieabsorption. Die Eindringtiefe hängt von der Frequenz ab und sinkt mit steigender Frequenz: Sie verringert sich von 2,5 cm bei 900 MHz (D-Netz) auf 1 cm bei 1800 MHz (E-Netz). Die Kurz- und Mikrowellentherapie nutzt die thermische Wirkung hochfrequenter Felder sogar zur Heilbehandlung aus. Dort lindert die Durchwärmung gezielt bestrahlter Körperstellen rheumatische Leiden, Entzündungen und Abszesse. Um Humangewebe um ein Grad Celsius zu erwärmen - diese Temperaturerhöhung gilt als gesundheitlich unbedenklich, weil sie im Bereich normaler physiologischer Schwankungen bleibt -, braucht es Leistungsdichten um 100 Millionen µW/m². Aus einer in den USA durchgeführten Studie geht hervor, dass in größeren Städten die durchschnittliche Hintergrundstrahlung etwa 50 µW/m² beträgt. In Großstädten erreicht sie zwar Werte von mehr als 10 000 µW/m², doch auch dieser Wert bleibt noch weit jenseits bislang nachweisbarer Wirkungen auf den menschlichen Organismus. Ausschließlich an den thermischen Wirkungen auf biologisches Gewebe orientieren sich auch die geltenden Grenzwerte. Um die Erwärmung des Körpers auf höchstens 0,1 Grad zu begrenzen, legt die 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchVO) die höchstzulässigen mittleren Leistungsdichten für das GSM-900-Netz auf 4,5 Millionen, für das DCS-1800-Netz auf 10 Millionen µW/m² fest; dies entspricht maximalen elektrischen Feldstärken von 42 beziehungsweise 58 V/m. Wie die meisten Länder folgt die Bundesrepublik damit den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutz-Kommission für Nicht-Ionisierende Strahlen (ICNIRP), die wissenschaftlich basierte Richtlinien und Grenzwerte erarbeitet und als nicht-regierungsamtliche Vereinigung förmlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt ist. Grenzwerte Entscheidend für die tatsächliche Belastung durch Elektrosmog ist nicht einfach nur das Vorhandensein von Strahlung, sondern wie der Körper die Einstrahlung absorbiert und die aufgenommene Energie verarbeitet. Diese Vorgänge werden durch die spezifische Absorptionsrate (SAR) charakterisiert, die aufgenommene Leistung pro Kilogramm Körpermasse. Der Einstrahlung von 100 Millionen µW/m2, die in biologischem Gewebe zu einer Temperaturerhöhung von ein Grad Celsius führen kann, liegt eine SAR von 4 W/kg zu Grunde. Mit einem Sicherheitsfaktor 10 wurde als Grenzwert für beruflich exponierte Personen ein SAR-Wert von 0,4 W/kg definiert; für die allgemeine Bevölkerung empfiehlt ICNIRP, mit einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor 5 die SAR auf 0,08 W/kg zu begrenzen. An diesen Vorgaben orientieren sich die nationalen Strahlenschutzbehörden der meisten Länder bei der Herleitung der frequenzabhängigen Feldstärke- oder Leistungsdichte-Grenzwerte, die sich in der Praxis leichter messen lassen als der SAR-Wert. Grenzwerte sind eine politische Übereinkunft. Sie definieren einen Sicherheitsabstand zu wissenschaftlich anerkannten Wirkungsschwellen. Damit markieren sie nicht unbedingt die Schwelle der Gefährdung – Ein Überschreiten muss nicht unmittelbare gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Ein Grenzwert bietet Betroffenen aber rechtlich eine Handhabe, bei Überschreitung gegen den Verursacher vorzugehen. Messaktionen In der Bundesrepublik führt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) seit 1992 in periodischen Abständen von vier Jahren bundesweite Messaktionen zur elektromagnetischen Umweltverträglichkeit durch (EMVU-Messungen). Das Monitoring soll sicher stellen, dass mit der Errichtung immer neuer Sendeanlagen nicht irgendwann die höchstzulässigen Personenschutzwerte überschritten werden. Dazu werden an rund 1250 Messorten - hauptsächlich in Bereichen von allgemein zugänglichen Straßen, Plätzen und Anlagen sowie Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern - die vor Ort auftretenden Feldstärken ermittelt und ins Verhältnis zu den geltenden Grenzwerten gesetzt. Wurden 1992 die Immissionen im Frequenzbereich von 10 kHz bis 1 GHz gemessen, so dehnte die RegTP bei der zweiten Messreihe 1996/97 diesen Bereich auf 10 kHz bis 2,9 GHz aus, um auch die neu hinzugekommenen Mobilfunk-Dienste insbesondere der E-Netze mit erfassen zu können. In der derzeit laufenden Messaktion 1999/2000 wurde das Spektrum nochmals erweitert und umfasst nun in zwei überlappenden Teilen die niederfrequenten (1 Hz bis 10 MHz) und die hochfrequenten (100 kHz bis 300 GHz) Felder. Die Auswertung soll noch im Laufe dieses Halbjahres abgeschlossen und dann im Internet veröffentlicht werden; Tabellen mit ersten Ergebnissen für die einzelnen Bundesländer sind dort bereits zu finden. . Die ersten beiden Messreihen legten der Bewertung noch die Grenzwerte der Norm DIN VDE 0848 Teil 2 vom Oktober 1991 zu Grunde. Die derzeitige Messreihe beruht im Einklang mit der BImSchVO und der EU-Empfehlung 1999/519/EG vom Juli letzten Jahres auf den ICNIRP-Richtlinien. Allerdings lassen sich auf Grund der Umstellung die neuen Messergebnisse nicht mit den früheren vergleichen und erlauben somit auch keine Rückschlüsse auf die zeitliche Entwicklung der Immissionen an einem bestimmten Messpunkt. Aussagen, ob an einzelnen Standorten eine Zunahme oder Abnahme des Feldstärkeniveaus erkennbar ist, sind somit nicht möglich. Ein echter Verlust an Information ist das nicht, denn selbst die jetzt im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz ermittelten Höchstwerte bewegen sich noch im Promillebereich des maximal zulässigen Wertes. In Berlin beispielsweise ergab sich als höchster Messwert 0,6 Prozent, als niedrigster 0,01 Prozent des Grenzwerts; in Nordrhein-Westfalen lag die Spanne zwischen 0,8 Prozent und 0,002 Prozent. |