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Beta-Carotin in hohen Mengen gesundheitsschädlich

 

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) warnt vor der Einnahme größerer Mengen Beta-Carotin in isolierter Form. Beta-Carotin ist als Provitamin A ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Nahrung. Da es in Mengen von mehreren Milligramm aber auch Gesundheitsschäden hervorrufen kann, empfiehlt das BgVV täglich höchstens 2 mg zusätzlich zur natürlicherweise in der Nahrung enthaltenen Menge aufzunehmen. Das sind 10 Prozent der Dosierung, die sich in einer Studie für starke Raucher als schädlich erwiesen hat.

Derzeit sind Nahrungsergänzungsmittel im Handel, die nach den Verzehrempfehlungen der Hersteller durchaus zu einer Aufnahme von 10 bis 20 mg pro Tag führen können. Hinzu kommen Getränke, die zum Teil 36 mg zugesetztes Beta-Carotin je Liter enthalten. Auf den Produkten ist Beta-Carotin gelegentlich auch als "Provitamin A" deklariert, da es als Vorstufe von Vitamin A fungiert.

Beta-Carotin – Hintergrund
Beta-Carotin (Provitamin A) ist als natürlicher Bestandteil in Obst- und Gemüsesorten enthalten, denen eine Schutzfunktion gegenüber Krebs- und Herzkreislauferkrankungen zugeschrieben wird. Es ist darüber hinaus als Lebensmitelzusatzstoff (E 160a) zugelassen. In der Annahme, dass die gesundheitsfördernde Wirkung bestimmter Obst- und Gemüsesorten dem darin enthaltenen Beta-Carotin zuzuschreiben sei, wird es von Herstellern vermehrt in isolierter Form in Nahrungsergänzungsmitteln, aber auch in Getränken und Milchprodukten angeboten. Neuere wissenschaftliche Studien zeigen aber, dass Beta-Carotin in isolierter Form schon bei einer täglichen Aufnahme von 20 mg bei starken Rauchern und Menschen mit Herzkreislauferkrankungen Gesundheitsschäden verursachen kann. Bis zur Festsetzung von Höchstmengen fordert das BgVV die hersteller deshalb auf, kein isoliertes Beta-Carotin mehr zu verwenden.

Aus ernährungsphysiologischer Sicht besteht keine Notwendigkeit für den Zusatz von Beta-Carotin, da die Vitamin-A-Versorgung in Deutschland mehr als ausreichend ist. Umfangreiche Studien konnten die vermutete gesundheitsfördernde Wirkung von isoliertem Beta-Carotin nicht belegen. Vielmehr wurde bei starken Rauchern unter Gabe von isoliertem Beta-Carotin sowohl win Anstieg der Lungenkrebsrate als auch ein Anstieg der Todesfälle bei bereits bestehenden Herzkreislauferkrankungen beobachtet.

Das BgVV hat bereits 1998 auf die Gesundheitsgefahr hingewiesen, die von Beta-Carotin für starke Raucher ausgehen kann. Mit der jetzigen Empfehlung folgt das BgVV der jüngsten Bewertung des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF) der Europäischen Union. Dieser hat den gültigen ADI-Wert für die unbedenkliche tägliche Aufnahme von Beta-Carotin von 5 mg pro kg Körpergewicht unter Hinweis auf die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse widerrufen und zur Vorsicht bei der Verwendung von Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln geraten. Mengen unter 1-2 mg pro Tag, die als Lebensmitelzusatzstoff aufgenommen werden, stellen nach Ansicht des SCF keine Gesundheitsgefährdung dar. Ein neuer ADI-Wert wurde vom SCF bisher noch nicht festgelegt.
 

 

Datum:26. 3. 2001
Quelle:BgVV
Autor:Wieland Welsch, Thomas Nowak
Weitere Informationen
(http://www.bgvv.de/fbs/fb1/lebensmittel/beta_carotin.pdf)

 




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