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Raucherbein auf der Zigarettenpackung

Mit drastischen Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen verstärkt die EU den Kampf gegen das Rauchen. Außerdem sollen niedrigere Schadstoff-Grenzwerte für Tabak das Gesundheitsrisiko einschränken. Eine entsprechende Richtlinie wurde am 15. Mai vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Ab 2004 müssen Hinweise wie "Rauchen tötet" auf beiden Seiten der Zigarettenpackungen abgedruckt werden und mindestens 30 Prozent der Vorderseite bzw. 40 Prozent der Rückseite einnehmen. Auch Bezeichnungen wie "ultraleicht", "geringer Teergehalt" oder "mild", die den Eindruck einer vergleichsweise geringen Gesundheitsgefahr erwecken, sind dann nicht mehr erlaubt.

Laut Richtlinie darf eine EU-Zigarette ab Januar 2004 höchstens zehn Milligramm Teer (bisher zwölf) enthalten. Erstmals gelten dann auch Grenzwerte für Nikotin (ein Milligramm) und Kohlenmonoxid (zehn Milligramm). Für Zigaretten, die in Länder außerhalb der Union exportiert werden, sollen diese Bestimmungen erst ab 2007 gelten. Ab 2003 sollen die Hersteller jährlich eine Liste aller Zigaretteninhaltsstoffe mit Mengenangabe und Begründung veröffentlichen.

Eine weitere Regelung erlaubt den Mitgliedsstaaten die Zigarettenverpackungen noch abschreckender zu gestalten, zum Beispiel durch farbige Bilder von verfaulten Zähnen, schwarzen Lungen oder abgeschnittenen Raucherbeinen. Außerdem will die EU-Kommission bis 2004 festlegen, welche Zusatzstoffe künftig nicht mehr im Tabak enthalten sein dürfen. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, ob Sucht-steigernde Substanzen wie Ammoniak verboten werden.

Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar David Byrne will noch einen Schritt weiter gehen und versuchen, die Werbung für Tabakprodukte in der Presse und bei Sportveranstaltungen zu verbieten. Seinen Angaben zufolge sterben jährlich mehr als 500.000 Bürgerinnen und Bürger an Krankheiten, die auf das Rauchen zurückzuführen sind.
 

 

Datum:15. 5. 2001
Autor:Wieland Welsch, Thomas Nowak

 




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