Vinylchlorid |
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Gruppe: Halogenkohlenwasserstoffe |
CAS-Nr.: 75-01-4 |
Formel: H2C=CH−Cl |
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Synonyme: | | Chlorethen | | Chlorethylen | | VC | | VCM |
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Beschreibung: | Farb- und geruchloses, in höheren Konzentrationen süßlich riechendes Gas. Vinylchlorid ist leicht entflammbar, Explosionsgrenzen in Luft 3,8-31%. Es ist in Wasser sehr wenig, in Alkohol und Ether leicht löslich. Schmelzpunkt: -154°C Siedepunkt: -13,9°C Lange Zeit galt Vinylchlorid als relativ wenig giftig mit lediglich leicht betäubender Wirkung und Reizung der Augen. Über giftige Wirkungen beim Menschen wurde erstmals Mitte der 60er Jahre berichtet. Erst Anfang der 70er Jahre wurde das klinische Bild der sogenannten Vinylchlorid-Krankheit als systematisch erkannt. Der Symptomenkomplex der "VC-Krankheit'' umfaßt eine charakteristische Schädigung von Leber, Speiseröhre Magen; Milzvergrößerung, Blutplättchenmangel sowie Schädigungen der arteriellen Handdurchblutung, des Handskeletts und der Haut. Nach andauernder Exposition gegenüber hohen Vinylchlorid-Konzentrationen ist ein erhöhtes Auftreten von bösartigen Tumoren der Leber dokumentiert. |
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Verwendung: | Vinylchlorid wird mengenmäßig überwiegend (weltweit ca. 95%) als Monomer zur PVC-Herstellung eingesetzt. Der Rest dient als Ausgangsstoff für andere Chemikalien. |
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Gesundheitsgefährdung: | | Giftig beim Einatmen. | | Hochentzündlich. | | Kann das Zentralnervensystem schädigen. | | Kann Krebs erzeugen. | | Kann zu genetischen Schäden führen. | | Reizt die Augen. | | Schädigung der Blutgefäße möglich. | | Schädigung der Leber möglich. | | Weitere Bemerkungen siehe Text oben |
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Sicherheitshinweise: | | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. | | Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. |
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Grenzwert, Richtwerte, Einstufungen: | Für bestehende Anlagen der Vinylchlorid- und PVC-Herstellung gilt eine Technische Richtkonzentration (TRK) von 8 mg/m³, sonst 5 mg/m³. Wegen der erwiesenen krebserzeugenden Wirkung für den Menschen wurde Vinylchlorid in die Gruppe A1 des Abschnitts III der MAK-Werteliste eingeordnet. WGK 2: wassergefährdend |