| | | | | | | Gericht weist Gegner eines geplanten Mobilfunk-Sendemastes ab Vier Oldenburger, die einen Sendemast der VIAG Interkom in ihrer Nähe verhindern wollen, sind juristisch vorläufig gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies einen Antrag der Gegner auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Nach Ansicht des Gerichts müssen die Nachbarn nicht mit Schäden durch elektromagnetische Felder rechnen. Der geplante Mast stehe zwischen 35 und 100 Metern von den Wohnungen entfernt. Vorgeschrieben sei ein Sicherheitsabstand von 6,65 Metern. VerwG Oldenburg (Az.: 4 B 1539/01)
Datum: | 15. 9. 2001 | Quelle: | Anwalt-Suchservice |
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