| | Funkstationen / Fernseh- und Rundfunksender Die großen Leistungsflussdichten in unmittelbarer Nähe von Hochfrequenz-Sendeanlagen wie Fernseh- und Rundfunksender, Radaranlagen und Mobilfunkstationen können thermische Schäden wie Störungen im zentralen Nervensystem, im Stoffwechsel, Augenlinsentrübungen und Sterilität verursachen. Diese Wirkungen können durch das Einhalten von Mindestabständen ausgeschlossen werden.
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt die folgenden Mindestabstände:
Strahlungsquelle | Leistung | Empfohlener Abstand | TV-Sender Band IV / V | 100 kW | 45,00 m | UKW-Hörfunk-Sender | 500 W | 9,50 m | D-Netz Basisstation | 8 Kanäle mit je 50 W | 4,76 m | Richtfunkantenne 13 GHz | 0,5 W | 1,78 m | C-Netz Funkstation | 23 Kanäle mit je 8 W | 1,78 m | Mikrowellenherd | 600 W | 0,25 cm |
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