EU-Richtlinie zur Klärschlammverwertung in der Diskussion Zur Zeit überarbeitet die EU-Kommission die EU-Klärschlammrichtlinie, die den Umgang mit den bei der Abwasserentsorgung anfallenden Klärschlamm regelt. Dabei sollen die neuesten technischen Entwicklungen in der Abwasserbehandlung berücksichtigt werden, die jüngsten Ergebnisse der Forschung über die Auswirkung von Schwermetallen auf Böden und Bodenmikroorganismen, die Ansteckungsrisiken für Mensch und Tier durch im Schlamm enthaltene Krankheitserreger und die Befürchtungen der Land- und Ernährungsindustrie hinsichtlich des Schlammeinsatzes in der Landwirtschaft. Zweck ist die gefahrlose landwirtschaftliche und landbauliche Verwertung schadstoffarmer Klärschlämme aus kommunalen Kläranlagen und Industriekläranlagen bestimmter Branchen. Es ist geplant, die Schlammverwertung auf Böden über die gegenwärtig praktizierte Ausbringung in Landwirtschaft und Landbau hinaus zu erweitern. Parks und bestimmte Waldflächen werden als Entsorgungsmöglichkeit diskutiert. Schärfere Grenzwerte hinsichtlich der Gehalte an Schwermetallen und organischen Verbindungen im Schlamm sowie ein neuer Grenzwert für Chrom sollen dabei ebenso für Sicherheit sorgen, wie festgelegte Belastungsgrenzen für die Böden. Für folgende Stoffe plant die EU-Kommission erstmals einheitlich-verbindliche Klärschlamm-Grenzwerte: - AOX (adsorbierbare organische Halogenverbindungen) - LAS (lineare Alkylbenzolsulfonate) - DEHP (Di-2-Ethylhexylphthalat) - NPE (Nonylphenole) - PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) - PCB (polychlorierte Biphenyle) - PCDD (polychlorierte Dibenzodioxine) - PCDF (polychlorierte Dibenzofurane) Weiterhin zeichnet sich ab, dass es in Zukunft je nach Behandlung zwei Klassen von Schlamm geben wird: hygienisierten, der auf allen vorgesehenen Flächen ausgebracht werden darf, und nicht hygienisierten, dessen Ausbringung strenger gehandhabt wird. Häufigkeit und Umfang der Klärschlamm-Untersuchungen sollen in Zukunft ausgedehnt werden. Für Ärger könnte Portugal sorgen, das auch bestimmte Industrieschlämme der Richtlinie entsprechend verwerten will. Der endgültige Entwurf der revidierten Fassung soll Mitte 2001 vorliegen. 2002 soll der Entwurf in EU-Parlament eingebracht werden. Die Inkraftsetzung ist für 2004/2005 vorgesehen. Die im Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zusammengeschlossen Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen begrüßen grundsätzlich die Absicht der Neuregelung. Das damit die landwirtschaftliche und landbauliche Verwertungsrate für Klärschlämme erhöht wird, wie die Kommission es anstrebt, wird jedoch bezweifelt. Der BGW befürchtet im Gegenteil, das die Klärschlamm-Verwertung durch schärfere Grenzwerte erschwert, wenn nicht gar praktisch verboten wird und fordert eine Prüfung der Notwendigkeit der geplanten Grenzwertverschärfungen. Da die bestehenden Vorschriften dazu geführt haben, dass mikrobiologische Verunreinigungen des Grundwassers über aufgebrachten Klärschlamm in Deutschland bisher nicht aufgetreten sind, sei laut BGW auch eine zusätzliche Hygienisierung nicht erforderlich. Insgesamt würde die geplanten Änderungen die Kosten der Klärschlamm-Verwertung erheblich steigern. Folge wäre laut BGW ein drastischer Anstieg der Verbrennung von Klärschlamm. Zahlen Durch den fortschreitenden Ausbau der Abwasserentsorgung rechnet die EU-Kommission mit einem Anstieg des Klärschlammanfalls in der Gemeinschaft um etwa 40% bis zum Jahr 2005, d.h. auf geschätzte 8,5 Millionen Tonnen Trockensubstanz. In der Europäischen Union fallen zur Zeit jährlich rd. 6,9 Millionen Tonnen Trockensubstanz Klärschlamm an. In Deutschland fällt aufgrund des hohen Abwasserentsorgungsstandards der Hauptanteil (39 %) des Klärschlammes in der Europäischen Union an, d.h. 2,7 Millionen Tonnen Trockensubstanz. Datum: | 16. 11. 2000 | Autor: | Wieland Welsch, Thomas Nowak |
|