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Keine Mobilfunksender in reinen Wohngebieten

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat dem Mobilfunkunternehmen DeTeMobil den Weiterbau eines Mobilfunkmastes in einem Wohngebiet von Kaarst bei Neuss untersagt. Das Gericht hielt in der Entscheidung die bisherige Praxis der Mobilfunkbetreiber für rechtswidrig, in reinen Wohngebieten ohne Baugenehmigung Sendeanlagen zu errichten. Solche Anlagen stellen nach Ansicht der Richter in Wohngebieten eine Nutzungsänderung dar, und die sei genehmigungspflichtig. Bei zehn und mehr Jahre alten Bebauungsplänen könne eine solche Nutzung nicht genehmigt werden. Schließlich beeinflussen die Anlagen das Ortsbild und berühren damit städtebauliche Belange, heißt es in dem Beschluss. Mit möglichen Gesundheitsgefahren hat sich das Gericht nicht befasst.

Nach den Worten des Klägeranwalts ist die Entscheidung für ganz Deutschland bedeutsam. In vielen Städten hätten sich die Menschen bislang vergeblich gegen Sendemasten in ihren Wohngebieten zu wehren versucht. Das ändere sich, falls die bislang einzigartige Entscheidung des Gerichts Bestand habe.

Die Mobilfunkbranche wittert in der Diskussion um Gesundheitsgefahren durch die Sendemasten indes eine Gefahr für Deutschland als Standort für Hochtechnologie. Der Geschäftsführer des Informationszentrums Mobilfunk (IZM) in München, Immo von Fallois, warnte davor, die Grenzwerte zu senken, da das die Anbieter stark unter Druck setze: „Das würde Mehrkosten von bis zu 8,0 Mrd. DM bedeuten“, so Fallois.

 

 Siehe auch folgende enius-News:
 
  • Gericht weist Gegner eines geplanten Mobilfunk-Sendemastes ab“ vom 15.08.2001
  • Extreme Elektrosmog-Belastung durch Sendemasten möglich“ vom 23.03.2001
  • Vorsorge gegen Gesundheitsschäden durch Mobilfunk soll gestärkt werden“ vom 01.08.2001
  • Studien sollen Strahlenbelastung durch Mobilfunk erfassen“ vom 06.07.2001
  •  Rubrik Wohnen/Elektrosmog/Funkstationen
     Rubrik Leben/Recht


     

     

    Datum:4. 9. 2001
    Quelle:Stiftung Warentest / dpa

     




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