| | Öko-Label nicht immer vertrauenswürdig Wie eine zweite Haut umgeben Bodenbeläge, Tapeten, Wand- und Deckenverkleidungen den Menschen. Deshalb müssen Gütesiegel garantieren, dass diese Produkte nicht die Gesundheit gefährden. Doch der Test von Öko-Haus zeigt: Nur wenigen Öko-Labeln kann der Kunde wirklich vertrauen.
Die Testergebnisse Von 16 Öko-Siegeln für Bodenbeläge empfiehlt Öko-Haus nur vier. Darunter hat lediglich das TÜV-Umweltsiegel eine gewisse Marktbedeutung. Gerade die Label mit der größten Verbreitung genügten den Ansprüchen der Prüfung nicht, wie der Blaue Engel oder das GuT-Zeichen für schadstoffgeprüfte Teppichböden.
Von acht Gütesiegeln für Tapeten, Wand- und Deckenverkleidungen empfiehlt Öko-Haus nur zwei mit Einschränkungen - und auch hier hat allenfalls das TÜV-Umweltsiegel eine etwas größere Verbreitung. Die Hersteller scheuen anscheinend nicht nur die Kosten für eine saubere Produktion, sondern erst recht die Untersuchungen durch strenge Gütezeichen-Vergeber. Am häufigsten wurden Label für Bodenbeläge abgewertet, weil die Institute eine mögliche elektrostatische Aufladung nicht untersuchen. Es hat sich anscheinend bei ihnen noch nicht herumgesprochen, dass selbst Naturmaterialien hier ein Problem bekommen, wenn ihre Oberflächen versiegelt werden.
Auch die Akzeptanz größerer Anteile von Kunststoffen in den Produkten, insbesondere von PVC, wurde vielen Labeln zum Verhängnis. Dabei können Weichmacher, beispielsweise Phthalate, die aus PVC ausgasen, gesundheitsschädlich sein. Vielen Labeln kreidete Öko-Haus an, dass sie überhaupt keine Aussage über die Gebrauchstauglichkeit der Produkte zulassen. So spielt etwa bei Siegeln für Tapeten die nassreissfestigkeit bei den Prüfungen keine Rolle. Anderes Beispiel: Zur Gebrauchstauglichkeit von Parkett gehört, dass es eine dicke Nutzschicht haben muss, damit man es öfter abschleifen kann. Das interessiert aber nur wenige Prüfinstitute.
Auf flüchtige organische Verbindungen (VOC), Formaldehyd und Schwermetalle untersuchen hingegen praktisch alle. Oft war aber nur ein bedingter Schutz des Verbrauchers festzustellen, weil die Grenzwerte nach dem Maßstab von Öko-Haus zu hoch sind oder die Prüfmethode zu große Unsicherheit zulässt. Datum: | 14. 9. 2000 | Quelle: | Öko-Haus |
|