| | Dichlormethan | | | | Gruppe: Lösungsmittel | CAS-Nr.: 75-09-2 | Formel: CH2Cl2 | | Synonyme: | | Chlormethylen | | Freon 30 | | Frigen 30 | | Methandichlorid | | Methylenchlorid | | Methylendichlorid |
| | Beschreibung: | Dichlormethan ist eine farblose, nicht brennbare Flüssigkeit mit Chloroform-artigem Geruch. Mit der Dichte von ca. 1,3 g/cm³ ist es schwerer als Wasser. Dichlormethan löst sich in Wasser schwer; in Alkohol, Ether und Ölen dagegen leicht. Schmelzpunkt: -96 °C Siedepunkt: 40 °C Dichlormethan-Dämpfe reizen die Augen. Fortgesetztes Einatmen der Dämpfe führt zu Rausch und Bewusstlosigkeit. Bei starkem Erhitzen kann sich Dichlormethan zersetzen unter Bidung giftiger Phosgen- und Chlorwasserstoff-Gase. Vergiftungssymptome: Kopfschmerzen, Schwindel, Rausch, Erbrechen, Narkose. | | Verwendung: | Dichlormethan dient als Lösungsmittel und Extraktionsmittel für fette Öle, Coffein (aus Kaffee und Tee), Kakaobutter, Celluloseester, Harze, Hopfen, Mineralöle, Wachse usw. in der Lebensmittel-, Textil-, Leder-, Metall-, Kunststoff-Industrie usw. Es findet Anwendung als Bestandteil von Abbeiz-, Metallentfettungs-, Fleckenreinigungsmitteln, Treibmittelzusatz für Polyurethan-Schaum usw. sowie als Lösungsmittel und Treibgaskomponente in Sprays. Früher wurde Dichlormethan als Inhalationsanästhetikum verwendet. Die Verwendung in kosmetischen Mitteln ist auf 35% beschränkt, bei Vermischung mit 1,1,1-Trichlorethan darf die Gesamtkonzentration 35% nicht überschreiten (Kosmetik-Verordnung). | | Gesundheitsgefährdung: | Irreversibler Schaden möglich. | | Sicherheitshinweise: | | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. | | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. | | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | | Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. |
| | Grenzwert, Richtwerte, Einstufungen: | TRGS: 100 ppm bzw. 360 mg/m³ BAT-Wert: 1 mg/l (Untersuchungsmaterial Blut) Geruchsschwellenwert: 200 ppm Dichlormethan gilt als Stoff mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential (Gruppe IIIB der MAK-Liste). Tödliche Dosis: ca. 18 ml WGK 2: wassergefährdend Kosmetik-Verordnung: Die Verwendung in kosmetischen Mitteln ist auf 35% beschränkt, bei Vermischung mit 1,1,1-Trichlorethan darf die Gesamtkonzentration 35% nicht überschreiten. |
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