| | Öko-Lebensmittel Woran man echte Öko-Lebensmittel erkennen kann Der Wortzusatz "bio" oder "öko" darf für Bio-Lebensmittel nicht willkürlich verwendet werden. Nur Hersteller, die den strengen Anforderungen der EG-Bio-Verordnung gerecht werden und sich Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte als "Bio-" oder "Öko-Waren" zu verkaufen. Das heißt, wo "bio" drauf steht, ist auch "bio" drin. Echte Bio-Produkte, die in Deutschland hergestellt oder verpackt werden, müssen auf dem Etikett die Codenummer ihrer zuständigen Kontrollstelle tragen, beispielsweise "DE-006-Öko-Kontrollstelle". Bei Bio-Lebensmitteln aus anderen EU-Staaten sind entweder ebenfalls die Codenummer der entsprechenden Kontrollstelle aufgedruckt oder der Name der Kontrollstelle selbst. Ein weiteres sicheres Erkennungsmerkmal für echte Bio-Produkte ist das Zeichen eines der ökolandwirtschaftlichen Anbauverbände: "Demeter", "Bioland", "ANOG", "Naturland", "ECO VIN", "Gäa", "BIOPARK", "ÖKOSIEGEL" und "BIO-KREIS". Dahinter verbirgt sich garantierte Ökoqualität, die über den EG-Bio-Standard hinausgeht. Ausserdem existieren regionale Gütezeichen, wie das "Thüringer Ökoherz", der Öko-Punkt in Sachsen und das Siegel "Ökoqualität garantiert aus Bayern". Auch sie garantieren die Bio-Echtheit. Ebenso die Zeichen ausländischer Anbauverbände auf Importwaren, wie "BIO-TOP", "bio gro", "agrobio", "CREA", "AIAB" oder "BIOKULTURA". Künftig wird es auch ein Europäisches Prüfzeichen geben, das auf Bio-Lebensmitteln zu finden sein wird, die mindestens den EG-Bio-Standard erfüllen. Die Umschreibungen "naturnah", "unbehandelt", "ungespritzt", "alternativ" oder "von glücklichen Hühnern" werden zwar gelegentlich für echte Bio-Produkte verwendet, sind aber nicht zulässig. Sie finden sich auch auf Produkten, die nichts mit "Bio" zu tun haben. Das Gleiche gilt für Lebensmittel mit den Hinweisen auf "kontrolliert umweltschonenden Anbau", "kontrollierten Vertragsanbau" oder "integrierten Anbau". Darüber hinaus gibt es Lebensmittel, deren Warenzeichen mit dem Wort "bio" vor Inkrafttreten der Bio-Verordnung eingetragen und geschützt wurden, dürfen diese Bezeichnung bis zum Jahr 2006 weiterhin tragen, obwohl sie nicht biologisch erzeugt werden. Zum Beispiel "Biofit", "Biobrunch", "Bioreform" oder "Bioghurt". Kann sich der Verbraucher auf die Kontrollen verlassen? Jeder Betrieb, der an der Herstellung von Bio-Lebensmitteln beteiligt ist, muss sich nach dem geltenden EU-Lebensmittelrecht gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, die mindestens einmal jährlich von staatlich zugelassenen Kontrollstellen durchgeführt werden. Der Betrieb wird bei den zuständigen Landesbehörden registriert. Die Kontrolleure sind qualifizierte Fachleute und werden jährlich geschult. Das Kontrollsystem ist mehrstufig. Das heißt, es schließt alle Verarbeitungsstufen lückenlos ein. Somit ist gewährleistet, dass keine Vermischung mit konventioneller Ware stattfinden kann, wenn Rohstoffe oder Teilprodukte von einer Stufe zur nächsten wechseln. Beispiel Brotherstellung: Der Landwirt, der das Getreide erzeugt, wird überprüft. Ebenso die Mühle, die das Getreide mahlt. Und nicht zuletzt der Bäcker, der daraus die Brote backt. Jeder Betriebsleiter ist verpflichtet, über alle Warenein- und -ausgänge exakt Buch zu führen. Bei den Kontrollen muss er alle Unterlagen, Ein- und Ausgangsbücher, Rezepturen, Warenbestandslisten etc. offenlegen. Es wird geprüft, ob nur erlaubte Mittel oder Zutaten verwendet werden und ob die Menge seiner Erzeugnisse bzw. Produkte mit deren Verkauf übereinstimmt. Zudem begutachtet der Kontrolleur kritisch den kompletten Betrieb. Im Verdachtsfall nimmt er Proben und lässt sie analysieren. In regelmäßigen Abständen werden auch unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Das alles ist nicht auf Deutschland beschränkt. Die Bio-Verordnung gilt EU-weit und garantiert somit einheitliche Ökoqualität. Bio-Lebensmittel aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, dürfen nur dann in die EU importiert werden, wenn sie nach vergleichbaren Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Kontrollbestimmungen hergestellt werden, die ebenso wirksam vor Missbrauch schützen und dem Verbraucher größtmögliche Sicherheit bieten. Zur Übersicht über Lebensmittelkennzeichnungen. Hintergrundinformationen finden Sie bei der Stiftung Ökologie und Landbau.
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