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Metaldehyd

 Gruppe:  Molluskizide
 CAS-Nr.:  9002-91-9
 Formel:  C8H16O4
Synonyme:  
2,4,6,8-Tetramethyl-1,3,5,7-tetraoxacyclooctan
2,4,6,8-Tetramethyl-1,3,5,7-tetroxocan
Beschreibung:  Metaldehyd ist das ringförmige Tetramere (Vierfache) des Acetaldehyds (Ethanals).
Eigenschaften:
  • farblose bis weiße Kristalle bzw. kristallines Pulver
  • schwacher, charakteristischer Geruch
  • geschmacklos
  • kaum löslich in Wasser (ca. 200 mg/l)
  • gering löslich in Ether und Ethanol
  • löslich in Benzol und Chloroform
  • Schmelzpunkt: 246°C, sublimiert jedoch bereits bei 112°C
Verwendung:  Als Trockenbrennstoff und Molluskizid (Schnekenbekämpfungsmittel). Metaldehyd darf beim Herstellen oder Behandeln von kosmetischen Mitteln nicht verwendet werden (Kosmetikverordnung).
Gesundheitsgefährdung:  
Entzündlich.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Kann das Zentralnervensystem schädigen.
Kann die Atemwege, Verdauungswege und Augen reizen: z.B. Brennen, Kratzen
Kann die Haut reizen: z.B. Brennen, Jucken
Schädigung von Leber und Nieren möglich
Sicherheitshinweise:  
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Grenzwert, Richtwerte,  
Einstufungen:  
Die tödliche Dosis für den Erwachsenen liegt bei etwa 4 g, für Kinder kann bereits die Hälfte lebensgefährlich werden.
Vorschriften:  
TRGS 200
TRGS 201
TRGS 400
TRGS 440
TRGS 500
TRGS 523
TRGS 555

 

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