p-Phenylendiamin | 
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|  Gruppe:  Allergene | 
|  CAS-Nr.:  106-50-3 | 
|  Formel:  C6H8N2 | 
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| Synonyme:   |   | 1,4-Benzoldiamin |    | 1,4-Phenylendiamin |    | 4-Aminoanilin |    | PPD |    | p-Diaminobenzol |  
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| Beschreibung:   | p-Phenylendiamin ist ein farbloser bis schwach roter, an der Luft dunkel werdender, kristalliner Feststoff. Er ist in Wasser nur wenig löslich, in einigen organischen Lösungsmitteln dagegen gut. Schmelzpunkt: 145-147 °C Siedepunkt: 267 °C  | 
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| Verwendung:   | p-Phenylendiamin ist Zwischenprodukt bei der Herstellung von Azofarbstoffen (z. B. zur Pelzfärbung), Pharmazeutika und Photochemikalien. Darüber hinaus dient es als Hilfsstoff in der Kunststoffindustrie. p-Phenylendiamin und einige seiner Abkömmlinge dürfen in Kosmetika verwendet werden, z. B. als Haarfärbemittel. Sie sind wahrscheinlich die Ursache für viele allergische Reaktionen bei Friseuren.  | 
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| Gesundheitsgefährdung:   |   | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |    | möglicherweise krebserzeugend |    | Reizt die Augen. |    | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |  
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| Sicherheitshinweise:   |   | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. |    | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. |    | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. |    | Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. |    | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. |    | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |  
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Grenzwert, Richtwerte,   Einstufungen:   | Luftgrenzwert am Arbeitsplatz nach TRGS 900: 0,1 mg/m³ WGK 3: stark wassergefährdend  |