p-Phenylendiamin |
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Gruppe: Allergene |
CAS-Nr.: 106-50-3 |
Formel: C6H8N2 |
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Synonyme: | | 1,4-Benzoldiamin | | 1,4-Phenylendiamin | | 4-Aminoanilin | | PPD | | p-Diaminobenzol |
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Beschreibung: | p-Phenylendiamin ist ein farbloser bis schwach roter, an der Luft dunkel werdender, kristalliner Feststoff. Er ist in Wasser nur wenig löslich, in einigen organischen Lösungsmitteln dagegen gut. Schmelzpunkt: 145-147 °C Siedepunkt: 267 °C |
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Verwendung: | p-Phenylendiamin ist Zwischenprodukt bei der Herstellung von Azofarbstoffen (z. B. zur Pelzfärbung), Pharmazeutika und Photochemikalien. Darüber hinaus dient es als Hilfsstoff in der Kunststoffindustrie. p-Phenylendiamin und einige seiner Abkömmlinge dürfen in Kosmetika verwendet werden, z. B. als Haarfärbemittel. Sie sind wahrscheinlich die Ursache für viele allergische Reaktionen bei Friseuren. |
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Gesundheitsgefährdung: | | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. | | möglicherweise krebserzeugend | | Reizt die Augen. | | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
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Sicherheitshinweise: | | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. | | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. | | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. | | Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. | | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. | | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
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Grenzwert, Richtwerte, Einstufungen: | Luftgrenzwert am Arbeitsplatz nach TRGS 900: 0,1 mg/m³ WGK 3: stark wassergefährdend |