Zitronensäure | | | | Gruppe: Säuren | CAS-Nr.: 77-92-9 | Formel: C6H8O7 | | Synonyme: | | 2-Hydroxy-1,2,3-propantricarbonsäure | | E 330 |
| | Beschreibung: | Zitronensäure kann als unbedenklich angesehen werden. Sie ist ein farbloser, kristalliner Feststoff, der charakteristisch nach Zitrone riecht. Zitronensäure ist sehr leicht wasserlöslich und kommt in vielen Pflanzen vor. Sie ist ein wichtiges Stoffwechselprodukt des menschlichen Körpers. Pro Tag werden beim Erwachsenen ca. 2 kg gebildet und wieder abgebaut. Die übliche Zufuhr durch Nahrungsmittel fällt demgegenüber kaum ins Gewicht. Schmelzpunkt: 135-153°C Siedepunkt: 135-153°C | | Verwendung: | Verwendung in der Lebensmittelindustrie als Säuerungsmittel und in Backpulver, in der Haut- und Haarkosmetik, zum Entrosten und zum Reinigen von Metallflächen, in Klarspülern für Geschirrspülmaschinen und in der Medizin zur Verhinderung der Blutgerinnung bei der Herstellung von Blutkonsernen. Als Lebensmittelzusatz E 330 wird Zitronensäure vor allem für Süßwaren, Gelees, Getränke, Frucht- und Gemüsekonserven verwendet. | | Gesundheitsgefährdung: | | Die folgenden Gesundheitsgefährdungen beziehen sich auf den Umgang mit dem Stoff in handelsüblicher Form. Im Wohnbereich tritt der Stoff in der Regel nur in Konzentrationen auf, bei denen diese Symptome nicht zu erwarten sind bzw. nur in sehr abgeschwächter Form auftreten. | | Kann die Verdauungswege reizen: z.B. Brennen, Kratzen. | | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. | | Schädigung der Zähne möglich. |
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