| | Maleinsäurehydrazid | | | | Gruppe: Herbizide | CAS-Nr.: 123-33-1 | Formel: C4-H4-N2-O2 | | Synonyme: | | 1,2-Dihydropyridazin-3,6-dion | | MH |
| | Beschreibung: | Maleinsäurehydrazid ist ein 1948 eingeführter Pflanzen-Wachstumsregulator. Eigenschaften:
- weißer, kristalliner Feststoff
- geruchlos
- brennbar
- Schmelzpunkt: ca. 300 °C
- beim Erwärmen bilden sich giftige Gase: Kohlenmonoxid, Stickoxide
- wenig löslich in heißem Alkohol, besser löslich in heißem Wasser
| | Verwendung: | Maleinsäurehydrazid wird eingesetzt zur Wuchshemmung hauptsächlich bei Gräsern und einigen Baum- und Straucharten, zur Seitentriebhemmung beim Tabak und Keimlingshemmung bei Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln. In Kombination mit 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure wird Maleinsäurehydrazid auch als Herbizid verwendet. In Deutschland besteht ein vollständiges Anwendungsverbot für Maleinsäurehydrazid und seine Salze: Pflanzenschutzmittel, die aus diesem Stoff bestehen oder den Stoff enthalten, dürfen nicht angewandt werden (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 27.Oktober 1999). Die Entsorgung erfolgt durch Sonderabfallverbrennung. Auch für Kleinanwender ist eine Entsorgung über Hausmülldeponien nicht zulässig. | | Gesundheitsgefährdung: | | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. | | möglicherweise erbgutverändernd | | möglicherweise krebserzeugend | | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. | | Reizt die Schleimhäute. |
| | Sicherheitshinweise: | Staub nicht einatmen. | | Grenzwert, Richtwerte, Einstufungen: | LD50 Ratte, oral: 6,95 g/kg (Quelle: WHO, 2000) |
|