| | Öko-Zulage Die Ökozulage wurde bis 2002 verlängert. Die beiden möglichen Formen der Zulage sind die Energiesparzulage und die Niedrigenergiehauszulage. Die Zulagen werden nur gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundvoraussetzung ist die Erfüllung der Voraussetzungen für die Eigenheimzulage.
Voraussetzungen für die Energiesparzulage: Wer als Bauherr oder als Käufer eines Gebrauchtobjektes, das er selber nutzen wird, eine Wärmepumpenanlage, Solaranlage oder Wärmerückgewinnungsanlage einbauen möchte, muss die Maßnahme schon vor seinem Einzug und bis zum jeweiligen Jahreswechsel (31.12.2000, 2001 oder 2002) abgeschlossen haben. Auch der Kauf einer Wohnung, die damit schon ausgestattet ist, wird gefördert. Allerdings muss der Kaufvertrag spätestens am Ende des zweiten Jahres nach Fertigstellung der Wohnung geschlossen worden sein. Außerdem muss die Wohnung bis zum jeweiligen 31.12 angeschafft sein. Als Zeitpunkt der Anschaffung gilt der Termin, zu dem laut Kaufvertrag Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Die Förderung beträgt bis zu 500 Mark jährlich bei einer Förderdauer von 8 Jahren.
Voraussetzungen für die Niedrigenergiehauszulage: Als Niedrigenergiehäuser gelten Gebäude, deren Heizwärmebedarf zu mindestens 25 % unter den Werten liegt, die in der Wärmeschutzverordnung von 1995 festgehalten sind. Bauherren oder Erwerber eines neuen Niedrigenergiehauses erhalten die entsprechende Zulage nur nur, wenn sie das Objekt spätestens bis zum 31.12 hergestellt beziehungsweise angeschafft haben. Die Förderung beträgt 400 Mark jährlich, 8 Jahre lang. Wer nicht bis zum Jahresende eingezogen ist, verliert die Zulage für das folgende Jahr. Für beide Förderungen gilt: Es ist ungünstig, wenn zwischen Anschaffung und Einzug (also Beginn der Nutzung) ein Jahreswechsel liegt! Ein Jahr der Förderung geht dann verloren. |