Die Anschaffung einer Stückholz- oder Pelletheizung wird unter bestimmten Bedingungen von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" gefördert.
Handbeschickte Anlagen mit 80 Mark pro Kilowatt (kW) Nennleistung, automatisch beschickte mit 120 Mark.
Der Mindestzuschuss je Anlage beträgt 4000 Mark. Allerdings sind bestimmte Grenzwerte bei CO- und Staubemissionen einzuhalten und der Kessel muss einen Wirkungsgrad von mindestens 85% aufweisen.
Daher sollten Sie sich vom Hersteller beim Kauf schriftlich bestätigen lassen, dass der Kessel die Anforderungen einhält.