| | | | | | | | Kerntechnische Anlagen | | | | Gruppe: Radioaktivität | CAS-Nr.: – | Formel: | | Beschreibung: | Der Betrieb von kerntechnischen Anlagen (Atomkraftwerke, Zwischen- und Endlagerstätten, Aufbereitungsanlagen) hat eine kontinuierliche Freisetzung von Radioaktivität zur Folge. Besonders die Umgebung von solchen Anlagen und deren Bewohner sind dabei betroffen. Radioaktivität gelangt über Abluft und Abwasser in die Umwelt. Die zulässigen Grenzen der Abgabe werden dem Gesetz zufolge durch Eigenmessungen der Anlagenbetreiber eingehalten. Im Strahlenschutzbericht 1999 wurde dabei errechnet, dass im schlimmsten Fall eine Zusatzbelastung im Bereich von 2 % der bundesdurchschnittlichen Gesamtbelastung erreicht wurde. (Die Gesamtbelastung beinhaltet natürliche und menschengemachte Strahlung). Der Normalbetrieb stellt also offiziell keine besondere zusätzliche Belastung dar. Störfälle mit ungewollter Freisetzung von Radioaktivität dagegen können je nach Schwere bis hin zu einer Dosis führen, die zu schwerer Strahlenerkrankung oder sogar nahezu unmittelbarem Tod führt. Die Schwere eines Unfalls wird nach der "Internationalen Bewertungsskala für Ereignisse in kerntechnischen Anlagen" folgendermaßen eingeteilt: - Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung
- Störung
- Störfall (Freisetzung von Strahlung innerhalb der Anlage, Belastung der Mitarbeiter)
- Ernster Störfall (Ausfall der Sicherheitsvorkehrungen, Freisetzung von Strahlung innerhalb der Anlage, Belastung der Mitarbeiter, sehr geringe Strahlenfreisetzung in die Umwelt)
- Unfall (Tod von Mitarbeitern, Schäden am Reaktorkern, geringe Strahlenfreisetzung in die Umwelt)
- Ernster Unfall (schwere Schäden am Reaktorkern, begrenzte Strahlenfreisetzung in die Umwelt mit einzelnen Katastrohenschutzmaßnahmen)
- Schwerer Unfall (erhebliche Freisetzung von Radioaktivität, voller Einsatz der Katastrophenschutzmaßnahmen)
- Katastrophaler Unfall (Schwerste Freisetzung von Radioaktivität mit entsprechenden Folgen [="GAU", Tschernobyl])
Regierung und Kraftwerksbetreiber unternehmen unzweifelhaft alles Erdenkliche gegen Störfälle und Unfälle. Inwieweit sie jedoch auszuschließen sind, ist Gegenstand der „Restrisiko“-Diskussion. Eine Beurteilung dieser Risiken gehört jedoch nicht an diese Stelle.
Weitere Informationen unter anderem bei: Robin Wood, Greenpeace, Die Grünen, Bundesamt für Strahlenschutz. |
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