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N-Nitrosodimethylamin

 Gruppe:  Nitrosamine
 CAS-Nr.:  62-75-9
 Formel:  H6C2-N-NO
Synonyme:  
DMNA
Dimethylnitrosamin
NDMA
Beschreibung:  
  • gelbe, ölige Flüssigkeit
  • schwacher, charakteristischer Geruch
  • Siedepunkt: 151-153 °C
  • zersetzt sich beim Erhitzen
  • zersetzt sich allmählich beim Lagern, besonders unter Lichteinwirkung
  • Dichte: 1,0 g/cm³ (etwa so schwer wie Wasser)
  • sehr gut wasserlöslich (ca. 10%)
  • löslich in allen gebräuchlichen organischen Lösungsmitteln und Fetten
Verwendung:  In der Vergangenheit wurde N-Nitrosodimethylamin verwendet als Lösungsmittel in der Chemie- und Kunststoffindustrie, Weichmacher, Antioxidationsmittel, Wurmbekämpfungsmittel (Nemato) sowie in Schmiermitteln und Kondensatoren zur Erhöhung des Isoliervermögens.
Wegen seiner krebserzeugenden Eigenschaft wurde die Verwendung inzwischen jedoch eingestellt. Außer für Forschungszwecke sind gegenwärtig keine Anwendungen bekannt.

Da bei bestimmten Prozessen Nitrosamine ungwewollt entstehen, kommt auch N-Nitrosodimethylamin in verschiedenen Bedarfsgegenständen und Lebensmitteln vor.
Vor der Umstellung des Darrprozesses wurde es in größeren Mengen im Malz und Bier gefunden (0-68 mg/kg, Mittelwert: 2,7 mg/kg). Heute sind die Gehalte im Bier auf 5-10% der ursprünglichen Gehalte zurückgegangen und die tägliche Aufnahme aus Bier ist für Männer mit 0,1 mg (Frauen 0,03 mg) angegeben (Gesamtaufnahme 0,29 mg pro Tag).
N-Nitrosodimethylamin wurde auch in Fleischwaren, geräuchertem Fisch, Pfeffer und anderen Gewürzen sowie in Kautabak und Tabakrauch identifiziert. Im Tabakrauch kommt es in einer Menge von 0,01 - 0,04 μg pro Zigarette vor. Das Verhältnis von Nebenstromrauch zu Hauptstromrauch liegt bei 20:1 bis 100:1. Das heißt, der Nebenstromrauch enthält deutlich mehr davon als der Hauptstromrauch, nämlich das 20- bis 100-fache.
Nachgewiesen wurde N-Nitrosodimethylamin auch in Bedarfsgegenständen aus Gummi (auch Naturlatex) und in Pflanzenschutzmitteln. Im Körper kann es beispielsweise aus Nitritpökelsalz oder bestimmten Arzneimitteln (z.B. Aminophenazon) entstehen.

Besondere Schutzmaßnahmen gelten laut TRGS 552 "N-Nitrosamine", die auch N-Nitrosodimethylamin betreffen, für folgende Bereiche:
Metallbearbeitung, Gießereien, Gummiindustrie, Chemische Industrie, Lederindustrie.

Gesundheitsgefährdung:  
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Kann Krebs erzeugen.
Sehr giftig beim Verschlucken.
Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten
Sicherheitshinweise:  
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen.
Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Grenzwert, Richtwerte,  
Einstufungen:  
WGK 3: stark wassergefährdend
LD50 (Ratte, oral): 26 mg/kg Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz (Summe aller in der TRGS genannten N-Nitrosamine): 0,0025 mg/m³, beim Befüllen von Kesseln und Reaktoren mit Aminen 0,001 mg/m³.
Laut Gefahrstoffverordnung gelten Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse mit einem N-Nitrosopyrrolidin-Gehalt ab 0,0001 Massen-% bzw. 1 mg/kg als krebserzeugend.
Vorschriften:  
BG-Grundsatz 40
BG-Regel 163
TRGS 102
TRGS 150
TRGS 200
TRGS 201
TRGS 400
TRGS 402
TRGS 403
TRGS 420
TRGS 440
TRGS 500
TRGS 514
TRGS 552
TRGS 555
TRGS 901

 

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