Brandschutz- und Rauchschutztüren sind auf besondere Brandsicherheit und Rauchdichtheit ausgelegt.
Feuerfeste Materialien sind vor allem in öffentlich zugänglichen Gebäuden und in hohen Gebäuden erforderlich. Die Bestimmungen hierzu sind nicht bundeseinheitlich, die Gebäudehöhen, ab denen eine „Feuerwiderstandsdauer“ von 90 statt 30 Minuten gefordert wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. Auf normale Türen innerhalb der Wohnung erstrecken sich diese Vorschriften aber nicht, sie gelten für Gemäuer und tragende Teile.
Türen mit erhöhten Brandschutz-Ansprüchen sind im Bereich des privaten Umbaus nicht notwendig, außer bei explizit feuergefährlichen Orten wie dem Heizkeller.
Die schlichteste Variante einer Feuerschutztür ist die Stahltür. Daneben lassen sich mit Hilfe anderer Materialien auch optisch ansprechendere Modelle gestalten, z.B. mittels Holz-Ummantelung einer Stahl- oder Gipsplatte.
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