| | Nickel | | | | Gruppe: Schwermetalle | CAS-Nr.: 7440-02-0 | Formel: Ni | | Beschreibung: | Nickel zählt mit seiner Dichte von 8,9 g/cm³ zu den Schwermetallen. Somit besitzt es wie die meisten Schwermetalle toxische Wirkungen. Der Trinkwasser-Grenzwert ist dem Blei-Grenzwert fast gleich. Daneben ist Nickel höchstwahrscheinlich essentiell, das heisst der Körper ist auf eine bestimmte Zufuhr dieses Metalls angewiesen, wobei die Mengen sehr klein sind. Der Körper enthält etwa 10 Milligramm, viel davon in den Haaren. Der Kontakt mit Nickel kann zu einer "Dermatitits" führen, d.h. einer Reaktion, die in den Bereich der Allergien gehört. Auch die erhöhte Aufnahme von Nickel kann zu verschiedenen Allergien führen (nicht nur Nickelallergie). | | Verwendung: | Vernickelte Gegenstände - z.B. Schmuck, Küchengeräte, Büromaterialien. | | Gesundheitsgefährdung: | | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. | | Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. | | Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. | | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
| | Grenzwert, Richtwerte, Einstufungen: | Trinkwasserverordnung (TVO): 50 µg/l Bedarfsgegenständeverordnung: Gegenstände, die mehr als 0,5 µg pro cm² und Woche abgeben, müssen als nickelhaltig gekennzeichnet werden. Atembare Stäube aus Nickemetall und von Nickelverbindungen gelten als eindeutig krebserzeugend (MAK III-A1). |
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