Kunstfaserteppiche werden aus synthetischen Fasern wie Polyamid, Polyacryl, Polyester und Polypropylen hergestellt. Diese Teppiche können in verschiedenen Verfahren hergestellt werden:
Beim Tuftingverfahren erfolgt eine Einnadelung der synthetischen Garne in ein Trägergewebe. Ein im Tuftingverfahren aufgebauter Teppichboden besitzt vier unterschiedliche Schichten, eine Nutzschicht („Laufschicht“), ein Träger- oder Verbundgewebe aus Polyester oder Polypropylen, ein Voranstrich aus Kunststoffdispersion (Styrol-Butadien) und der Rückenschicht. Werden die Schlingen des Florgarns zerschnitten, so entsteht Velourteppich.
Das Nadelvliesverfahren ist gekennzeichnet durch eine Verfilzung der watteartig übereinanderliegenden Faservliesbahnen. Die Verbindung mit dem Trägermaterial erfolgt durch Verschmelzen der Faserberührungspunkte oder durch ein Kunstharzbindemittel ( Styrol-Butadien-Kautschuk). Nadelvliesbeläge weisen eine filzartige Oberflächenstruktur auf, durch den Einsatz von Kunstharzbindemitteln ist die Oberfläche weitgehend geschlossen.
Charakteristisch für das Webverfahren ist eine maschinelle Verwebung von Träger- und Nutzschicht.
Das Tuftingverfahren ist mit 70% der ausgebrachten Teppichmenge des meistverwendete Produktionsverfahren, gefolgt vom Nadelvliesverfahren mit 25% und dem Webverfahren mit 5%.
Bauphysikalische Eigenschaften
Kunstfaserteppichböden zeichnen sich durch eine geringe Wärmeleitfähigkeit und einen hohen Wärmeableitungswiderstand aus, ein Effekt, der für die vom Nutzer als angenehm empfundene „Fußwärme“ verantwortlich ist. Soll unter der Teppichschicht eine Fußbodenheizung zum Einsatz kommen, ist ein Bodenbelag mit einem Wärmedurchlasswiderstand von weniger als 0,17 Km2/W zu wählen, um eine zufriedenstellende Heizbarkeit des Raumes zu gewährleisten.
Die Ausbreitung und Entstehung von Trittschall wird bei Einbau von Teppichböden minimiert, da der Geräuschpegel der Gehgeräusche und Raumgeräusche durch Schallabsorption wirkungsvoll gesenkt wird.
Die Brennbarkeit von Kunstfaserteppichen wird durch Einstufung in sog. Brennklassen T-a, T-b und T-c angegeben, dabei entspricht T-a der Baustoffklasse B1, T-b der Baustoffklasse B2 und T-b der Klasse B3. Sollen textile Bodenbeläge in sensiblen Bereichen, wie z.B. Fluchtwegen verlegt werden, so ist ein Belag zu wählen, der den Anforderungen der Baustoffklasse B1 entspricht.
Ökologische Aspekte
Bei Kunstfaserteppichböden ist besonders der oft eingesetzte Schaumrücken aus Styro-Butadien-Latex (SBR) kritisch zu bewerten, da über sie enthaltenen Monomere Styrol und Butadien Stoffe wie 4-Vinylchlorhexen und 4-Phenylcyclohexen gebildet werden können. Derartige Substanzen können zu einer erheblichen sensorischen (geruchlichen) und gesundheitlich bedenklichen Belastung der Innenraumluft führen, da sie einen hohen Siedepunkt besitzen und somit schwer flüchtig sind.
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) können in mit Kunstfaserteppichen ausgestatteten Räumen ebenfalls häufig nachgewiesen werden, charakteristisch sind verzweigte Aromaten, Alkane und Alkene.
Problematisch ist die Kombination von Schaumrücken und Teppichkleber, da an dieser Schnittstelle chemische Wechselwirkungen auftreten können, die zu Freisetzung von weiteren raumluftbelastenden Stoffen führen. Aufgrund der Vielzahl der in Schaumrücken und Teppichklebern enthaltenen Substanzen lassen sich derartige Reaktionen nicht vorhersagen. Wird die Gebäudenutzung durch das Auftreten von Reaktionsstoffen aus Kleber und Schaumrücken beeinträchtigt, schafft nur ein vollflächiger Ausbau wirksame Abhilfe.
Kunstfaserteppichböden bereiten Probleme beim Recycling, nach Ablauf der Nutzungszeit können diese Beläge meist nicht mehr aufbereitet werden, bis auf Ausnahmefälle (Reaktordeponien) werden Kunstfaserbeläge thermisch entsorgt, das heißt in Müllverbrennungsanlagen verbrannt.